Ziel des Projekts war die Entwicklung didaktisch aufbereiteter Fallvignetten als Hilfsmittel zum berufsbiografischen Assessment, zur Begleitung und Krisenprävention, zur Überleitung in Beschäftigung und zur Fachkräftefortbildung in der Beratung und Begleitung beruflicher Rehabilitanden und Rehabilitandinnen in enger Kooperation mit den Expertinnen und Experten und Praktikerinnen und Praktikern vor Ort.
Die Fallvignetten wurden auf der Basis einer umfangreichen Literaturanalyse und eigener Forschungsergebnisse aus zwei vorangehenden Studien: „Abbrüche beruflicher Qualifizierungsmaßnahmen in der Rehabilitation“ und „Wege von der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme in das Beschäftigungssystem“ erstellt.
Konzeptionell orientieren sie sich an der sozialwissenschaftlichen Biografie-Forschung, an der
ICF, das heißt an der Interaktion von persönlichen Funktionsbeeinträchtigungen mit Umweltfaktoren, an der personenzentrierten Teilhabeplanung (vergleich Bundesteilhabegesetz § 19), an Ergebnissen der Return to Work Forschung und nicht zuletzt an dem aus der Sozialarbeit und -pädagogik stammenden Konzept des Case-Managements, das seit einiger Zeit auch in der Rehabilitation angekommen ist.
Als Fazit wird gezogen, dass die Fallvignetten im Kontext einer Strategie eines umfassenden Fallmanagements in der Rehabilitation einen wichtigen Baustein für eine konsequente Umsetzung personenzentrierter Praxis liefern können.
Ihre möglichen Einsatzfelder sind:
- die Einarbeitung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ihre Sensibilisierung für eine biografisch orientierte Fallberatung in der beruflichen Qualifizierung
- die Aus- und Fortbildung von Fachkräften in der beruflichen Rehabilitation
- die Bereitstellung von Arbeitsmaterialen und Kriterien für qualitätssichernde Fallkonferenzen der in den beruflichen Leistungsketten wirkenden Fachkräfte - gemeinsame Fallsupervisionen oder Fallgespräche zur Reflexion der eigenen Praxis
Prinzipiell orientiert sich der Aufbau der Fallvignetten für Beratung, Vermittlung und Begleitung an den Prinzipien eines personenzentrierten Case-Managements und entspricht damit sowohl dem aktuellen Stand der sozialen Beratungspraxis als auch den gesetzlichen Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes.