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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Verantwortung der Bundesagentur für Arbeit bei der Hochschulbildung

Anmerkung zu BSG vom 24.02.2016, Aktenzeichen: B 8 SO 18/14 R sowie zu BSG vom 20.04.2016, Aktenzeichen: B 8 SO 20/14 R

Autor/in:

Nebe, Katja; Schimank, Cindy

Herausgeber/in:

k. A.

Quelle:

RP Reha, 2017, 4(01), Seite 16-22, Halle (Saale): Universitätsverlag Halle-Wittenberg, ISSN: 2366-7877

Jahr:

2017

Der Text ist von:
Nebe, Katja; Schimank, Cindy

Der Text steht in der Zeitschrift:
RP Reha, 4(01), Seite 16-22

Den Text gibt es seit:
2017

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

In dem Beitrag berichten die Autorinnen darüber, dass der 8. Senat des Bundessozialgerichts (BSG), der sich in zwei Fällen mit der Kostenübernahme für Unterstützungsleistungen in der Hochschule befasst hat. In beiden Entscheidungen ging der Senat über die bisherige Rechtsprechung hinaus und benannte die Bundesagentur für Arbeit (BA) als vorrangigen Träger im Rahmen der besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) nach dem SGB III. Diese Entscheidungen sind wegweisend. Der Fokus der Anmerkung liegt auf der Auseinandersetzung mit dieser materiell-rechtlichen Fragestellung.

Bei dem Urteil des BSG vom 24.02.2016, Aktenzeichen: B 8 SO 18/14 R geht es vorrangig um den Anspruch auf Übernahme von Fahrkosten für einen Behindertenfahrdienst während der Arbeiten an einer Promotion, um die Erteilung eines Ablehnungsbescheides, um die fehlende Beiladung der Bundesagentur für Arbeit sowie die Teilhabe am Arbeitsleben.

Bei dem Urteil des BSG vom 24.02.2016, Aktenzeichen: B 8 SO 20/14 R geht es um die Finanzierung von Gebärdendolmetschern für das Studium einer gehörlosen Studentin durch den Sozialhilfeträger und die Förderungsfähigkeit eines Studiums für den beruflichen Aufstieg.

Wo bekommen Sie den Text?

RP Reha - Recht und Praxis der Rehabilitation
https://uvhw.de/rp-reha.html

RP Reha - Recht und Praxis der Rehabilitation
https://uvhw.de/rp-reha.html

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ICF-bezogene Informationen im ICF-Lotsen:

Referenznummer:

R/ZS0184/0060

Informationsstand: 30.03.2017