Icon Literatur
Icon Graue Literatur

Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Beitrag A4-2017: Verantwortung der Bundesagentur für Arbeit bei der Hochschulbildung

Anmerkung zu BSG v. 24.02.2016, Az.: B 8 SO 18/14 R sowie zu BSG v. 20.04.2016, Az.: B 8 SO 20/14 R

Obertitel:

Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht, Fachbeiträge A: Sozialrecht

Autor/in:

Nebe, Katja; Schimank, Cindy

Herausgeber/in:

Kohte, Wolfhard; Nebe, Katja; Seger, Wolfgang [u. a.]

Quelle:

Heidelberg: Eigenverlag, 2017, 13 Seiten

Jahr:

2017

Der Text ist von:
Nebe, Katja; Schimank, Cindy

Den Text gibt es seit:
2017

Online-Publikation anzeigen (PDF | 406 KB)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Fachbeiträge A - Sozialrecht:

Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.

Die Fachbeiträge A behandeln rechtliche Fragen zum SGB IX sowie in diesem Kontext aktuelle Entwicklungen im sozialen Leistungsrecht. Dazu gehören das Verfahrensrecht, die Hilfsmittelversorgung einschließlich assistiver Technologien (Domotechnik) sowie die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Ein besonderes Augenmerk gilt zudem den Neuregelungen zum Persönlichen Budget, der Unterstützten Beschäftigung sowie der Teilhabe von behinderten Frauen und Müttern mit behinderten Kindern am Leben in der Gesellschaft.

Diskussionsgegenstand:

Der 8. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat sich in zwei Fällen mit der Kostenübernahme für Unterstützungsleistungen in der Hochschule befasst. Das BSG sowie auch die Vorinstanzen diskutierten in ihren Entscheidungen eine Reihe sowohl materiell-rechtlicher als auch verfahrens- und prozessrechtlicher Fragen. Die Vorinstanzen prüften dabei ausschließlich, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe (EGH) vorliegen.

Der 8. BSG-Senat ging in beiden Entscheidungen über die bisherige Rechtsprechung hinaus und benannte die Bundesagentur für Arbeit (BA) als vorrangigen Träger im Rahmen der besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) nach dem SGB III. Die Entscheidungen sind wegweisend. Der Fokus der Anmerkung liegt auf der Auseinandersetzung mit dieser materiell-rechtlichen Fragestellung. Auf eine vertiefende Auseinandersetzung mit den verfahrens- und prozessrechtlichen Aspekten der Beiladung gem. § 75 Abs. 2 1 Alt. SGG und der Zuständigkeitsklärung nach § 14 SGB IX, die in beiden Entscheidungen umfassend behandelt wurden, wird hingegen verzichtet.

Wo bekommen Sie den Text?

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
https://www.reha-recht.de

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
https://www.reha-recht.de

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Referenznummer:

DVfRA1704

Informationsstand: 08.11.2017