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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Beitrag E7-2015: Betreuung: Aufhebung wegen Unbetreubarkeit des Betreuten?

Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 28.01.2015 - XII ZB 520/14

Der Text ist von:
Schimank, Cindy

Den Text gibt es seit:
2015

Online-Publikation anzeigen (PDF | 173 KB)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Fachbeiträge E - Recht der Dienste und Einrichtungen:

Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.

Die Fachbeiträge E beschäftigen sich mit rechtlichen Fragen der Träger und Anbieter sozialer Dienste und Einrichtungen der Rehabilitation im Verhältnis zu Leistungsträgern, anderen öffentlichen Stellen oder untereinander. Besonders wird das Leistungserbringungsrecht in den Blick genommen. Ebenso werden mit diesen Bereichen zusammenhängende Fragen des Verbraucherschutzes aufgegriffen. Inhalte sind unter anderem Störungen bei Vertragsverhandlungen (Schiedsstellenverfahren), Abrechnung von Leistungen, Auswirkungen von Qualitätsanforderungen und das Heimrecht. Über Fragen zu Ansprüchen auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe können Sie sich in Forum A informieren.

Diskussionsgegenstand:

Die Autorin bespricht in ihrem Beitrag eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.01.2015. In der Entscheidung hatte sich der Senat mit dem Kriterium der Erforderlichkeit im Betreuungsrecht zu befassen. Danach ist eine Betreuung nur dann einzurichten bzw. aufrecht zu erhalten, wenn sie auch erforderlich ist. Die zentrale Frage war, ob eine völlige Kontaktvermeidung, ausgehend vom Betreuten, dazu führt, dass die Erforderlichkeit nicht mehr gegeben ist. Der BGH-Senat bejahte diese Frage grundsätzlich, stellte aber heraus, dass bei der Feststellung der sogenannten „Unbetreubarkeit“ Zurückhaltung geboten ist. Die Autorin stimmt der Entscheidung im Wesentlichen zu, insbesondere, da die Betreuung ausdrücklicher Wunsch des Betreuten war, der wiederum Ausdruck seiner zu respektierenden Selbstbestimmung sei.

Wo bekommen Sie den Text?

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
https://www.reha-recht.de

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Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
https://www.reha-recht.de

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Referenznummer:

DVfRE1507

Informationsstand: 20.10.2015