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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Beitrag A6-2014: Alltagsverständnis von Barrierefreiheit

Anmerkung OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2009 - I-23 U 11/08

Der Text ist von:
Schimank, Cindy; Hlava, Daniel

Den Text gibt es seit:
2014

Online-Publikation anzeigen (PDF | 181 KB)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Allgemeine Einführung zu Forum A:

Thematisch ist das Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht in vier Einzelforen untergliedert (Forum A, B, C und D).

In Forum A werden rechtliche Fragen zum SGB IX sowie in diesem Kontext aktuelle Entwicklungen im sozialen Leistungsrecht behandelt. Dazu gehören das Verfahrensrecht, die Hilfsmittelversorgung einschließlich assistiver Technologien (Domotechnik) sowie die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Ein besonderes Augenmerk gilt zudem den Neuregelungen zum Persönlichen Budget, der Unterstützten Beschäftigung sowie der Teilhabe von behinderten Frauen und Müttern mit behinderten Kindern am Leben in der Gesellschaft.

Diskussionsgegenstand:

Die Autoren befassen sich im vorliegenden Beitrag mit der Barrierefreiheit im Bereich Wohnen. Hierzu besprechen sie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 15.12.2009. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob sich bereits aus dem Werbeprospekt eines Bauträgers bestimmte werkvertragliche Pflichten zur Anwendung grundsätzlich rechtlich nicht verbindlicher technischer Regelwerke ergeben können.

Die Autoren befürworten die Entscheidung des OLG teilweise. So sei zu begrüßen, dass das Gericht Barrierefreiheit grundsätzlich als wesentliches und verbindliches Kriterium versteht und in der Abweichung von einschlägigen Qualitätsrichtlinien ein pflichtwidriges Verhalten gesehen hat. Das Verständnis des Gerichts, dass Barrierefreiheit auf eine rollstuhlgerechte Gestaltung beschränkt sei, greife jedoch viel zu kurz. Barrierefreiheit sei wesentlich umfangreicher zu verstehen und schließe sämtliche Behinderungen (zum Beispiel Seh- oder Hörbehinderungen) und Lebensbereiche mit ein.

Wo bekommen Sie den Text?

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
https://www.reha-recht.de

Referenznummer:

DVfRA1406

Informationsstand: 28.02.2014