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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Aktionsplan Niedersachsen 2019/2020

AKTIONSPLAN INKLUSION 2019/20 für ein barrierefreies Niedersachsen - Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Quelle:

Hannover: Eigenverlag, 2019, 52 Seiten

Jahr:

2019

Der Text ist von:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Den Text gibt es seit:
2019

Online-Publikation anzeigen (PDF | 1 MB; Standard-Sprache)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Der Aktionsplan Inklusion 2019/2020 enthält 91 neue Maßnahmen sowie 56 Maßnahmen aus dem ersten Aktionsplan, die sich derzeit noch in der Planung oder Umsetzung befinden. Die 147 Maßnahmen gliedern sich in die zwölf Handlungsfelder, Bewusstseinsbildung, Partizipation, Kommunikation, Bildung, Arbeit, Wohnen, Mobilität, Familie, Gesundheit und Pflege, Freizeit und Sport sowie Kultur, Medien und Digitalisierung.

Eine der wichtigsten Aufgaben im Aktionsplan und in der Sozialpolitik insgesamt, wird die Novellierung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) sein. In einem ersten Schritt wurde bereits die EU-Richtlinie vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen durch eine Anpassung des NBGG umgesetzt. Der Niedersächsische Landtag hat das entsprechende Gesetz am 25. Oktober 2018 beschlossen. In einem zweiten Schritt wird jetzt das NBGG grundlegend überarbeitet werden.

Ein Großteil der Maßnahmen im Aktionsplan Inklusion 2019/2020 liegen in der federführenden Zuständigkeit des Sozialministeriums mit 55 Maßnahmen und dem Kultusministerium mit 41 Maßnahmen. Außerdem gibt es elf Maßnahmen die von allen Ressorts und der Staatskanzlei gleichermaßen in eigener Zuständigkeit bearbeitet werden.

Beispielsweise sollen alle rechtlichen Dokumente der Landesverwaltung, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, sowie Publikationen mit rechtlichem Inhalt je nach Bedarf in der benötigten Kommunikationsart zur Verfügung gestellt werden. Auch themenbezogene Reden und Ansprachen der Landesregierung sollen in Leichter Sprache abgehalten werden, wenn es zweckmäßig und sinnvoll erscheint und der Zuhörerkreis es erfordert.

Mit insgesamt 37 Maßnahmen sind im Handlungsfeld Bildung die meisten Maßnahmen des Aktionsplans verankert und trägt damit diesen wichtigen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung. Für die Umsetzung der inklusiven Schule und Maßnahmen der sonderpädagogischen Förderung stellt das Land umfangreiche Ressourcen und eine deutlich gestiegene Personalausstattung zur Verfügung. Im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung 2018 bis 2022 investiert die Landesregierung insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro in die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf und die Umsetzung der schulischen Inklusion.

[Aus: Information der Herausgebenden]

Wo bekommen Sie den Text?

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/

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Referenznummer:

R/NV6617xL14xSSx19

Informationsstand: 07.06.2019