Menschen mit Behinderungen wollen arbeiten, und sie können es! Das beweisen viele von ihnen Tag für Tag überall, auch in unserem Unternehmen. Eine ganz selbstverständliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben fordert auch die
UN-Behindertenrechtskonvention. Wie alle Unternehmen haben auch wir hier eine gesellschaftliche Verantwortung. Das bedeutet für uns, die Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt und das gemeinsame Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderung zu ermöglichen und zu fördern. Dabei gilt es, nicht nur die Rahmenbedingungen aufrecht zu erhalten, sondern auch ein Grundverständnis bei den Nicht-Behinderten zu erreichen. Unser Blick muss mehr darauf gehen, wo die besonderen Stärken von Menschen mit Behinderungen liegen und nicht darauf, was sie nicht können.
Neben der sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung ist auch an die unternehmerische Perspektive zu denken. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels steigt in Unternehmen die Wahrscheinlichkeit, dass bei längerer Lebensarbeitszeit Arbeitnehmer im Laufe ihres Arbeitslebens von einer Krankheit oder einer Behinderung betroffen sind. Wir können und wollen deshalb auch aus betrieblichen Gründen nicht auf die Arbeitsleistung und Erfahrung dieser Experten verzichten. Der demografische Wandel führt dazu, dass in Zukunft immer weniger Nachwuchskräfte auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sind. Deshalb können wir nicht auf Arbeitskräfte, die zwar ein Handicap haben, aber eine passende Tätigkeit vollumfänglich ausüben können, verzichten.
Die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere aber auch der Teilhabe am Arbeitsleben, hat für die Fraport
AG schon immer einen hohen Stellenwert. Ausdruck hierfür ist unter anderem unsere Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung, welche schon seit Jahren über zehn Prozent liegt. Mit der Integrationsvereinbarung aus dem Jahr 2001 hat die Fraport
AG, aus ihrer Verantwortung als sozialer Arbeitgeber heraus, den ersten Schritt für die Integration behinderter Menschen ins Arbeitsleben getan.
Wir hoffen, dass durch den jetzt entwickelten Aktionsplan eine gemeinsame Ausrichtung zum Inklusionsgedanken gefördert und mehr Menschen mit Behinderungen der Weg in ein Beschäftigungsverhältnis geebnet wird. Außerdem wollen wir Menschen, die während ihrer Tätigkeit eine Behinderung erwerben, einen leidensgerechten Arbeitsplatz erhalten. Mit dem Aktionsplan konkretisieren wir Ziele und Vorgaben der
UN-Behindertenrechtskonvention in den Bereichen, die im betrieblichen Umfeld beeinflussbar sind. Hierzu gehören unter anderem Arbeitsplatzgestaltung, Barrierefreiheit sowie soziale Leistungen. Der Aktionsplan soll helfen, die Potenziale aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ob behindert oder nicht behindert, zu erkennen, diese richtig einzusetzen und somit das Miteinander zur Selbstverständlichkeit zu machen. Jeder einzelne Beschäftigte macht unser Unternehmen besser und stärker. Denn jeder gehört dazu, wird respektiert und erfährt, so wie er ist, Wertschätzung.
[Aus: Vorwort der Herausgeber]