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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Wann kann eine psychische Erkrankung zum Entzug des Führerscheins führen?

Der Text ist von:
Engel, Alexander

Der Text steht in der Zeitschrift:
Psychosoziale Umschau, 34(04), Seite 38

Den Text gibt es seit:
2019

Online-Publikation anzeigen (PDF | 30 KB)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Der Führerschein ist für viele Menschen, insbesondere im ländlichen Bereich, eine wichtige Voraussetzung für ein selbstständiges Leben. Der motorisierte Straßenverkehr stellt jedoch an die persönliche Leistungs- und Belastungsfähigkeit hohe Anforderungen, denn dass die Teilnehmenden über diese Fähigkeit verfügen, ist für ihre Sicherheit, aber auch für die Sicherheit aller anderen Teilnehmenden von höchster Bedeutung. Wenn diese Fähigkeiten nicht mehr vorliegen, kann eine Fahrerlaubnis entzogen werden.

Die Frage, wann eine Fahrerlaubnis entzogen werden muss, wird in der Straßenverkehrsordnung (StVG) geklärt. Nach § 3 StVG hat die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein dann zu entziehen, wenn sich eine Person als ungeeignet oder nicht fähig zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.

Verschiedene psychische Erkrankungen können dazu führen, dass die Fähigkeit, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen, eingeschränkt wird. Diese sind beispielsweise Demenzen, schizophrene Störungen und affektive Störungen wie schwere Depressionen und Manien.

Referenznummer:

R/ZS0185/0066

Informationsstand: 19.10.2022