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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Umfassende Beratung und Versorgung von sehbehinderten und blinden Menschen

Autor/in:

Livonius, Bettina von; Brunsmann, Frank; Holzapfel, Stefanie [u. a.]

Herausgeber/in:

k. A.

Quelle:

Augenheilkunde up2date, 2024, 14(04), Seite 337-358, Stuttgart: Thieme, ISSN: 1616-9719, eISSN: 1616-9735

Jahr:

2024

Der Text ist von:
Livonius, Bettina von; Brunsmann, Frank; Holzapfel, Stefanie [u. a.]

Der Text steht in der Zeitschrift:
Augenheilkunde up2date, 14(04), Seite 337-358

Den Text gibt es seit:
2024

Original-Abstract anzeigen (DOI: 10.1055/a-1262-3121)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Trotz neuer wirksamer Behandlungsansätze, zum Beispiel bei der feuchten altersbedingten Makuladegeneration (AMD), nimmt die Zahl der sehbeeinträchtigten Menschen wegen der steigenden Lebenserwartung stetig zu. Wenn erkennbar oder abzusehen ist, dass das Potenzial der funktionellen Möglichkeiten in der medizinischen Versorgung nicht vollständig genutzt wird, sollte eine umfassende Versorgung dieser Patienten erfolgen, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Kernaussagen:

  • Der Augenarzt hat bei der umfassenden Versorgung von Menschen mit Sehbeeinträchtigung eine zentrale Lotsenfunktion. Er entscheidet in erheblichem Maße, ob und in welchem Umfang die unterstützenden Hilfsangebote dem Patienten bekannt sind und so von ihm genutzt werden können.
  • Für eine umfassende Beratung sollten dem Augenarzt daher mögliche Hilfsangebote, geeignete Ansprechpartner und Organisationen vor Ort und bundesweit geläufig bzw. verfügbar sein.
  • Im Anamnesegespräch können verschiedene Kompetenzbereiche (Mobilität, Schule, Ausbildung und Beruf, Alltags- und Freizeitaktivitäten) angesprochen werden, damit die Beratung individuell und umfassend erfolgen kann.
  • Eine umfassende Beratung für die verschiedenen Lebensbereiche kann bei jedem Patienten mit Sehbeeinträchtigung unabhängig von der Diagnose, dem Lebensalter und dem sozialen Status durchgeführt werden.
  • Die Beratung kann auch an anderen dafür spezialisierten Stellen von geschultem Personal durchgeführt werden. Auch hierfür bedarf es des Grundwissens über die vielfältigen Hilfsmöglichkeiten und -angebote zu den verschiedenen Kompetenzbereichen.
  • Ein Rezept für ein verordnungsfähiges Hilfsmittel oder eine Schulung wird in der Regel von einem Augenarzt ausgestellt.
  • Die umfassende Beratung eines Patienten mit Sehbeeinträchtigung kann folgende Aspekte umfassen: Beratung zu finanziellen Unterstützungen, zu Orientierung und Mobilität, zu Frühförderung, Schule, Berufsausbildung und Beruf, zu Hilfen im Alltag und in der Freizeit, zu Unterstützungen bei der Krankheitsbewältigung, Informationen zu Kongressen, zu Patientenorganisationen und anderen Vereinen mit Unterstützungsangeboten.

Wo bekommen Sie den Text?

Augenheilkunde up2date
https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/journal/10....

Referenznummer:

R/ZA0394/0001

Informationsstand: 09.05.2025