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Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG) | Volltext

in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

Anmerkung:

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) dienen als Grundlage für die amtliche Begutachtung und Feststellung des „Grad der Behinderung (GdB)“ und des „Grad der Schädigungsfolgen (GdS)“.

Teil B enthält die GdS- bzw. GdB-Tabellen zu den jeweiligen Schädigungsfolgen bzw. Auswirkungen auf die Teilhabe. Die einzelnen Kapitel der Begutachtungsrichtlinie sind auf dieser Seite im Volltext abgebildet. 

Zum Originaltext geht es weiter unten auf dieser Seite unter „Online-Lesetipp“.