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Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG) | Volltext

in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

Hinweis:

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) dienen als Grundlage für die amtliche Begutachtung und Feststellung des „Grad der Behinderung (GdB)“ und des „Grad der Schädigungsfolgen (GdS)“. Teil B enthält die GdS- bzw. GdB-Tabellen zu den jeweiligen Schädigungsfolgen bzw. Auswirkungen auf die Teilhabe.

Die einzelnen Kapitel der Begutachtungsrichtlinie sind auf dieser Seite im Volltext abgebildet. Die Änderungen der Versorgungsmedizin-Verordnung zum 1. Januar 2024 wurden bereits in unsere Volltexte eingearbeitet. Sie betreffen Teil A, Nummer 4 Buchstabe a; Teil A, Nummer 7 Buchstabe a Satz 2 und Teil C Nummer 3.4 (Anfügung der Nummern 3.4.4 bis 3.4.6).

Zum Original-Text der Verordnung geht es weiter unten auf dieser Seite unter unserem „Online-Lesetipp“.