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Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG)

in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) dienen als Grundlage für die amtliche Begutachtung und Feststellung von Grad der Behinderung (GdB) und Grad der Schädigungsfolgen (GdS).

Tipp

Hier können Sie die einzelnen Kapitel der Begutachtungsrichtlinie im Volltext aufrufen. Teil B enthält die GdS- bzw. GdB-Tabellen für die jeweiligen Schädigungsfolgen bzw. Auswirkungen auf die Teilhabe. Den Originaltext finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter „Online-Lesetipp“. 

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