Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG) | Volltext
in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Anmerkung:
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) dienen als Grundlage für die amtliche Begutachtung und Feststellung des „Grad der Behinderung (GdB)“ und des „Grad der Schädigungsfolgen (GdS)“.Teil B enthält die GdS- bzw. GdB-Tabellen zu den jeweiligen Schädigungsfolgen bzw. Auswirkungen auf die Teilhabe. Die einzelnen Kapitel der Begutachtungsrichtlinie sind auf dieser Seite im Volltext abgebildet.
Zum Originaltext geht es weiter unten auf dieser Seite unter „Online-Lesetipp“.
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1. Allgemeine Hinweise zur GdS-Tabelle
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2. Kopf und Gesicht
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3. Nervensystem und Psyche
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4. Sehorgan
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5. Hör- und Gleichgewichtsorgan
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6. Nase
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7. Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege
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8. Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen
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9. Herz und Kreislauf
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10. Verdauungsorgane
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11. Brüche (Hernien)
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12. Harnorgane
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13. Männliche Geschlechtsorgane
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14. Weibliche Geschlechtsorgane
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15. Stoffwechsel, innere Sekretion
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16. Blut, blutbildende Organe, Immunsystem
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17. Haut
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18. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten
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1. Grundsätze zur Begutachtung im Sozialen Entschädigungsrecht
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2. Tatsachen für die Begutachtung des ursächlichen Zusammenhangs
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3. Ursächlicher Zusammenhang
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4. Kann-Versorgung
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5. Anerkennung der Schädigungsfolge im Sinne der Entstehung und Anerkennung der Schädigungsfolge im Sinne der Verschlimmerung
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6. Bestimmung des Grades der Schädigungsfolgen
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7. Folgeschaden
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8. Folgen von medizinischen Maßnahmen
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9. Absichtlich herbeigeführte Gesundheitsstörungen
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10. Ursächlicher Zusammenhang zwischen Schädigung und Tod
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11. (gestrichen)
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12. (gestrichen)
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13. Voraussetzungen für die Pflegezulage, Pflegezulagestufen (gestrichen)