Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG) | Volltext

in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

Hinweis:

Die Broschüre zur Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) enthält die Grundsätze, nach denen begutachtet wird, wenn ein Mensch die Feststellung des Grad der Behinderung (GdB) nach dem Schwerbehindertenrecht oder des Grad der Schädigungsfolgen (GdS) nach dem Sozialen Entschädigungsrecht beantragt.

Teil B enthält die GdS-Tabelle (bzw. GdB-Tabelle) zu den jeweiligen Schädigungsfolgen bzw. Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen auf die Teilhabe.

Die einzelnen Kapitel der Begutachtungsrichtlinie bzw. GdS-Tabelle sind auf dieser Seite im Volltext abgebildet. Die Änderungen zum 1. Januar 2024 wurden bereits in unsere Volltexte eingearbeitet. Sie betreffen Teil A, Nummer 4 Buchstabe a; Teil A, Nummer 7 Buchstabe a Satz 2 und Teil C Nummer 3.4 (Anfügung der Nummern 3.4.4 bis 3.4.6).

Zur Original-Broschüre als PDF geht es weiter unten auf dieser Seite unter unserem „Online-Lesetipp“.