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Dokumentart(en): Graue Literatur Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG) Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: VMG, Teil B GdS-Tabelle: 7. Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege

VMG B7

Obertitel:

Versorgungsmedizinverordnung - VersMedV - Versorgungsmedizinische Grundsätze

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Quelle:

Bonn: Eigenverlag, 2024

Jahr:

2024

Der Text ist von:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Den Text gibt es seit:
2024

Online-Publikation anzeigen (HTML)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

B7. Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege

Verletzungs- und Erkrankungsfolgen an den Kiefern, Kiefergelenken und Weichteilen der Mundhöhle, einschließlich der Zunge und der Speicheldrüsen, sind nach dem Grad ihrer Auswirkung auf Sprech-, Kau- und Schluckvermögen zu beurteilen. Eine Gesichtsentstellung ist gesondert zu berücksichtigen.

7.1 Lippendefekt mit ständigem Speichelfluss

Lippendefekt mit ständigem Speichelfluss [20-30]

Äußere Speichelfistel, Frey-Syndrom
  • geringe Sekretion [10]
  • sonst [20]
Störung der Speichelsekretion (vermehrter Speichelfluss, Mundtrockenheit) [0-20]

7.2 Schwere Funktionsstörung der Zunge durch Gewebsverlust, narbige Fixierung oder Lähmung je nach Umfang und Artikulationsstörung

  • Schwere Funktionsstörung der Zunge durch Gewebsverlust, narbige Fixierung oder Lähmung je nach Umfang und Artikulationsstörung [30-50]
  • Behinderung der Mundöffnung (Schneidekantendistanz zwischen 5 und 25 mm) mit deutlicher Auswirkung auf die Nahrungsaufnahme [20-40]
  • Kieferklemme mit Notwendigkeit der Aufnahme flüssiger oder passierter Nahrung und entsprechenden Sprechstörungen [50]

7.3 Verlust eines Teiles des Unterkiefers mit schlaffer Pseudarthrose

  • ohne wesentliche Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation [0-10]
  • mit erheblicher Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation [20-50]
Verlust eines Teiles des Oberkiefers
  • ohne wesentliche kosmetische und funktionelle Beeinträchtigung [0-10]
  • mit entstellender Wirkung, wesentlicher Beeinträchtigung der Nasen- und Nebenhöhlen (Borkenbildung, ständige Sekretion) [20-40]

7.4 Umfassender Zahnverlust

  • über 1/2 Jahr hinaus prothetisch nur unzureichend zu versorgen [10-20]
  • Verlust erheblicher Teile des Alveolarfortsatzes mit wesentlicher, prothetisch nicht voll ausgleichbarer Funktionsbehinderung [20]

7.5 Ausgedehnter Defekt des Gaumens

  • Ausgedehnter Defekt des Gaumens mit gut sitzender Defektprothese [30]
  • Verlust des Gaumens ohne Korrekturmöglichkeit durch geeignete Prothese (Störung der Nahrungsaufnahme) [50]

7.6 Lippen-, Kiefer-, Gaumen- und Segelspalten bei Kindern, bis zum Abschluss der Behandlung

Isolierte voll ausgebildete Lippenspalte (ein- oder beidseitig)
  • bis zum Abschluss der Behandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) je nach Trinkstörung, Beeinträchtigung der mimischen Muskulatur und Störung der Lautbildung [30-50]
Lippen-Kieferspalte
  • bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) [60-70]
  • bis zum Verschluss der Kieferspalte [50]
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
  • bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) unter Mitberücksichtigung der regelhaft damit verbundenen Hörstörung (Tubenfehlbelüftung) und der Störung der Nasenatmung [100]
  • bis zum Verschluss der Kieferspalte [50]
Komplette Gaumen- und Segelspalte ohne Kieferspalte
  • wegen der bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) bestehenden mit der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vergleichbaren Auswirkungen [100]
  • Isolierte Segelspalte, submuköse Gaumenspalte bis zum Abschluss der Behandlung je nach Ausmaß der Artikulationsstörung [0-30]
Ausgeprägte Hörstörungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.

Nach Abschluss der Behandlung richtet sich der GdS immer nach der verbliebenen Gesundheitsstörung.

7.7 Schluckstörungen

  • ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Beschwerden [0-10]
  • mit erheblicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung (Einschränkung der Kostform, verlängerte Essdauer) [20-40]
  • mit häufiger Aspiration und erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes [50-70]

7.8 Verlust des Kehlkopfes

  • bei guter Ersatzstimme und ohne Begleiterscheinungen, unter Mitberücksichtigung der Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit (fehlende Bauchpresse) [70]
  • in allen anderen Fällen [80]
Anhaltende schwere Bronchitiden und Beeinträchtigungen durch Nervenlähmungen im Hals- und Schulterbereich sind zusätzlich zu berücksichtigen.

Bei Verlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdB bzw. GdS während dieser Zeit [100]

Teilverlust des Kehlkopfes
  • je nach Sprechfähigkeit und Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit [20-50]
Bei Teilverlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit
  • bei Geschwulstentfernung im Frühstadium (T1 N0 M0) [50-50]
  • sonst [80]

7.9 Tracheostoma

  • reizlos oder mit geringen Reizerscheinungen (Tracheitis, Bronchitis), gute Sprechstimme [40]
  • mit erheblichen Reizerscheinungen und/oder erheblicher Beeinträchtigung der Sprechstimme bis zum Verlust der Sprechfähigkeit (z. B. bei schweren Kehlkopfveränderungen) [50-80]
Einschränkungen der Atemfunktion sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.

Trachealstenose ohne Tracheostoma
  • Der GdS ist je nach Atembehinderung analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion zu beurteilen.

7.10 Funktionelle und organische Stimmstörungen (z. B. Stimmbandlähmung)

  • mit geringer belastungsabhängiger Heiserkeit [0-10]
  • mit dauernder Heiserkeit [20-30]
  • nur Flüsterstimme [40]
  • mit völliger Stimmlosigkeit [50]
Atembehinderungen sind ggf. zusätzlich zu bewerten analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion.

7.11 Artikulationsstörungen

durch Lähmungen oder Veränderungen in Mundhöhle oder Rachen
  • mit verständlicher Sprache [10]
  • mit schwer verständlicher Sprache [20-40
  • mit unverständlicher Sprache [50]
Stottern
  • leicht [0-10]
  • mittelgradig, situationsunabhängig [20]
  • schwer, auffällige Mitbewegungen [30-40]
  • mit unverständlicher Sprache [50]
Außergewöhnliche psychoreaktive Störungen einschließlich somatoformer Störungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.

Wo bekommen Sie den Text?

Publikationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/k71...

Publikationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/k71...

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Informationsstand: 08.04.2025