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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag Forschungsergebnis
Titel der Veröffentlichung: Intervention, Beratung und Einleitung von Leistungen zur Teilhabe für psychisch Kranke mit Arbeitsplatzproblematik

Vortrag auf dem Achtzehnten Rehabilitationswissenschaftlichen Kolloquium vom 9. bis 11. März 2009 in Münster

Obertitel:

Innovation in der Rehabilitation - Kommunikation und Vernetzung

Autor/in:

Koletzko, Wilfried; Bäumler, G.

Herausgeber/in:

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

Quelle:

Deutsche Rentenversicherung, 2009, Sonderausgabe, Seite 461-462, Berlin: Eigenverlag

Jahr:

2009

Der Text ist von:
Koletzko, Wilfried; Bäumler, G.

Der Text steht in der Zeitschrift:
Deutsche Rentenversicherung, Sonderausgabe, Seite 461-462

Den Text gibt es seit:
2009

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Im Jahr 2000 hat die DAK ihr AU-Fallmanagement implementiert, dessen Ziel eine rasche Wiedereingliederung der arbeitsunfähigen Versicherten ist. In 40-50 Prozent der Krankengeldfälle liegt eine psychische Erkrankung vor, die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt und zu dauerhafter Arbeitsunfähigkeit führen kann. Allerdings gelingt häufig nicht die frühzeitige und gezielte Inanspruchnahme von medizinischen Hilfen.

Aus diesem Grund entwickelte die DAK gemeinsam mit dem BFW Kirchseeon-München ein Fall- und Beratungsmanagement. In dieses Vorhaben werden vor allem Versicherte mit psychischen Störungen aus den Diagnosegruppen ICD-10 F3 und F4 und bei Arbeitsunfähigkeit und drohender Erwerbsunfähigkeit, wenn diesen Arbeitsplatzproblematiken zugrunde liegen, einbezogen. Im Rahmen einer modellhaften Erprobung etablieren DAK und BFW ein neues Integrationsangebot mit modularen Inhalten.

Das Basismodul beinhaltet Beratungsgespräche des Case-Managers mit dem Versicherten. Nach Zustimmung des Versicherten kommt es im Zuge des Modul 1 zu Gesprächen des Case-Managers mit dem Arbeitgeber. Dort erfolgt die Klärung der Bereitschaft des Arbeitgebers zur Mitwirkung an der Eingliederung des Versicherten und die Prüfung der Anforderung an den bisherigen Arbeitsplatzes. Danach erarbeitet der Case-Manager einen Eingliederungsvorschlag sowie ein gemeinsames Ergebnis. Mit der DAK besteht eine Vereinbarung über das arbeitsteilige Vorgehen und die Koordinierung der Umsetzung. Für einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe in Modul 2 werden, falls notwendig, Unterlagen durch den Case-Manager angefordert. Diese werden ausgewertet und die Leistungen zur Teilhabe eingeleitet.

Koletzko und Bäumler stellen in dem Artikel erste Ergebnisse vor. Bisher wurden 31 Versicherte in zehn Monaten beraten. Das Basismodul wurde in allen Fällen eingesetzt. In der Mehrzahl der Fälle gelang eine frühzeitige Wiedereingliederung oder die Wiederherstellung der Fähigkeit zur Arbeitsvermittlung. Durchschnittlich konnten die lang andauernden Krankheitsfälle um 134 Tage verkürzt werden. Weitere Beobachtungen sind nach Ansicht der Autoren erforderlich.

Wo bekommen Sie den Text?

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/R...

Referenznummer:

R/NV3358X55

Informationsstand: 07.05.2009