Icon Literatur
Icon Zeitschriftenbeitrag

Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Zurück ans Steuer

Autor/in:

Raach, Oliver

Herausgeber/in:

hw-studio weber

Quelle:

Not, 2022, 31(2), Seite 42-43, Leimersheim: hw-studio weber, ISSN: 1616-2234

Jahr:

2022

Der Text ist von:
Raach, Oliver

Der Text steht in der Zeitschrift:
Not, 31(2), Seite 42-43

Den Text gibt es seit:
2022

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Das eigene Auto ist ein wichtiger und oft unverzichtbarer Bestandteil der individuellen Mobilität und Lebensqualität. Wer darin eingeschränkt ist, weiß um die einschneidenden Konsequenzen. Oliver Raach ist Gerichtsverständiger und hat den einen oder anderen Tipp.

Eine große Entlastung für mobilitätseingeschränkte Menschen ist mit dem Teilhabestärkungsgesetz vom 2. Juni 2021 in Kraft getreten. Der Bemessungsbetrag für die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs ist mit der Änderung des § 5 Absatz 1 der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung deutlich erhöht. Künftig kann ein Kauf mit einem Zuschuss bis zu 22.000 Euro gefördert werden. Bislang lag der Bemessungsbetrag für die Beschäftigung eines Automobils bei maximal 9.500 Euro.

Zudem ist weiterhin eine Förderung für unabdingbare behinderungsgerechte Zusatzausstattungen möglich. Auch zu den Kosten, die für die Erlangung eines Führerscheins erforderlich sind, ist ein Zuschuss im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe möglich. Hier gelten gesonderte Einkommens-Grenzen. Bis zu einem von 1.320 Euro können notwendige Kosten in voller Höhe übernommen werden, bei einem Einkommen bis 1.810 Euro noch zwei Drittel und bis 2.470 Euro ein Drittel der Kosten. Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in den Führerschein werden in voller Höhe übernommen und sollten im Antrag nicht vergessen werden.

Die Kraftfahrzeughilfe ist eine Leistung der beruflichen Rehabilitation . Zuständige Leistungs- respektive Kostenträger sind die Unfallversicherung, die deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder die Selbstständigen und Beamten die Integrationsämter.

Wo bekommen Sie den Text?

Fachmagazin NOT
https://not-online.de/

Referenznummer:

R/ZS0113/0119

Informationsstand: 21.12.2022