Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (
AGG) als nationale Gleichbehandlungsstelle der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Ihre Aufgabe ist der Schutz vor Benachteiligungen aufgrund des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung und der sexuellen Identität. Das
AGG schützt vor allem im Berufsleben und bei Geschäften des täglichen Lebens, wie zum Beispiel beim Einkaufen oder bei der Wohnungssuche.
Die Antidiskriminierungsstelle berät von Diskriminierung betroffene Menschen, betreibt Öffentlichkeitsarbeit, erforscht Diskriminierung und gibt Empfehlungen zu deren Vermeidung. Sie ist fachlich unabhängig und beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt.
2020 hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes einen drastischen Anstieg der Beratungsanfragen - um fast 80 Prozent - erlebt. Er hat sie an Kapazitätsgrenzen geführt. Vielen anderen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Antidiskriminierungsstellen ging es ähnlich. Man konnte sehen, wie groß der Bedarf für qualifizierte Beratung ist und wie wichtig dabei auch digitale Angebote sind. Deutlich wurde: Eine große Zahl von Menschen hat Diskriminierung im Zusammenhang mit der Pandemie erlebt.
Dieser Jahresbericht zeichnet das nach, zeigt aber auch, dass es längst nicht nur das Coronavirus war, das Diskriminierung zum drängenden Thema gemacht hat. Erinnert sei nur an den rassistischen Terroranschlag von Hanau, an die Black-Lives-Matter-Proteste, an die breite gesellschaftliche Debatte über Rassismus in Deutschland.
[Aus: Information der Herausgeberin]