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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Projekt Integration von Schwerbehinderten bei der Flughafen Frankfurt/Main AG - FAG

Soziale Verantwortung und wirtschaftliche Interessen verbinden

Autor/in:

Bertrand, Lothar

Herausgeber/in:

Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Quelle:

Sozialrecht und Praxis, 2000, 10(11), Seite 730-737, Bonn: Eigenverlag, ISSN: 0939-401

Jahr:

2000

Der Text ist von:
Bertrand, Lothar

Der Text steht in der Zeitschrift:
Sozialrecht und Praxis, 10(11), Seite 730-737

Den Text gibt es seit:
2000

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Die derzeitige Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter von 18 Prozent ist unannehmbar und verletzt Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Die Eingliederung Behinderter in das Arbeitsleben bedarf neuer Impulse. Der Text berichtet über das Projekt Integration von Schwerbehinderten bei der Flughafen Frankfurt/Main AG (FAG). Als Ziel dieses Projekts sollen durch reale Maßnahmen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie behinderte Menschen hier besser integriert werden können. Ausgehend von der gesetzlichen Verpflichtung einer Beschäftigungsquote von sechs Prozent und der unternehmerisch gewollten gesteigerten Fürsorgepflicht gegenüber behinderten Mitarbeitern soll dieses Projekt helfen, Behinderte durch personalpolitisch sinnvolle Maßnahmen zu integrieren.

Es folgt die Konzeptionierung des Projekts:

1. Geltungsbereich

2. Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat Kraft ihres Amtes vom Gesetz her eine besondere Rechtsstellung zuerkannt bekommen. Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich insbesondere aus dem Schwerbehinderten-, dem Kündigungsschutz- und dem Betriebsverfassungsgesetz. Es werden eine Reihe von Pflichten und Rechten der SBV aufgezählt.

3. Anteil der Schwerbehinderten in der FAG
Bei der FAG waren im Oktober 1999 insgesamt 488 Schwerbehinderte beschäftigt. Dies bedeutet eine Beschäftigungsquote von 4,1 Prozent.

4. Konkrete Maßnahmen zur Integration
Folgende Maßnahmen zur Integration sollen ergriffen werden (Schlagworte):

  • Integrative Personalpolitik
  • Erfüllung der Beschäftigungsquote
  • Förderung des Einsatzes von Schwerbehinderten
  • Information von Führungskräften
  • Finanzielle Anreize für den Arbeitgeber, Dauerarbeitsplätze für Schwerbehinderte zu schaffen: Das Arbeitsamt und die Hauptfürsorgestellen bieten finanzielle Unterstützung zur Eingliederung und Beschäftigung von Schwerbehinderten an (Eingliederungshilfe, begleitende Hilfe).
  • Förderung bei in- und externer Stellenbesetzung
  • Förderung der beruflichen Entwicklung: Behinderte Arbeitnehmer sollen verstärkt in inner- und außerbetriebliche maßnahmen der Weiterqualifizierung einbezogen werden.
  • Soziale Integration: Im Sinne eines „positiven Beschäftigungsklimas“ für behinderte Mitarbeiter.
  • Praktika für Behinderte
  • Barrierefreies Bauen
  • Nachteilsausgleich: Mitarbeiter, die zum Personenkreis des § 6 SchwbG zählen, und die zeitweilig extremen betrieblichen Belastungen ausgesetzt sind, können durch den Vorgesetzten zum Beispiel Arbeitserleichterungen in Form von bezahlten zusätzlichen Erholungspausen gewährt werden.
  • Aufhebungsvertrag: Bevor ein Schwerbehinderter im Sinne des SchwbG einen Aufhebungsvertrag unterbreitet bekommt, ist die Schwerbehindertenvertretung rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor der Präsentation dieses Vertrages einzuschalten.
  • Dienstleistungszentrum Arbeit

In einem 5. Punkt - Ausblick - wird darauf hingewiesen, dass die Integration von Schwerbehinderten auch dazu beitragen wird, das Image der FAG als sozialer Arbeitgeber zu stärken. Ziel ist es, einen Steuerkreis zu bilden, in dem die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebsrat, die Arbeitsmedizin und die Personalabteilung vertreten sind und der einen besseren Informationsfluss zum Thema Integration von Schwerbehinderten im Betrieb gewährleisten soll.

Wo bekommen Sie den Text?

Sozialrecht + Praxis - Fachzeitschrift für Sozialpolitiker und Schwerbehindertenvertreter
Die Herausgabe der Zeitschrift wurde Ende des Jahres 2022 eingestellt.
https://www.vdk.de/

Sozialrecht + Praxis - Fachzeitschrift für Sozialpolitiker und Schwerbehindertenvertreter
Die Herausgabe der Zeitschrift wurde Ende des Jahres 2022 eingestellt.
https://www.vdk.de/

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Referenznummer:

R/ZS0102/3116

Informationsstand: 16.03.2001