Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sollen die gleichen Möglichkeiten haben, ein Studium aufzunehmen und erfolgreich zu absolvieren, wie alle anderen. Dieses Ziel verfolgt auch das Hessische Hochschulgesetz (HHG). In der Fassung vom 14. Dezember 2009 heißt es dazu in § 3, Absatz 4: Aufgaben aller Hochschulen „[...] Sie wirken darauf hin, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und sie Angebote der Hochschulen möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können [...]".
So gibt es an der Justus-Liebig-Universität Gießen eine Reihe von Möglichkeiten, Informationen, Beratung und individuelle Unterstützung zu erhalten sowie nachteilausgleichende Regelungen zum Studium in Anspruch zu nehmen. Was, wo und wie, darüber will dieser Studienführer aufklären. Neben den verschiedenen Anlaufstellen werden hier besondere Angebote für behinderte und chronisch kranke Studierende an der JLU vorgestellt. Darüber hinaus werden wichtige Themen, wie
z.B. Nachteilsausgleich und Urlaubssemester, behandelt. Schließlich gibt es noch eine Linksammlung. Bei Themengebieten, zu denen es bereits an anderen Stellen ausführliche Informationen gibt, wird auf diese Stellen verwiesen.
Dieser Studienführer soll Sie dabei unterstützen, sich besser zurechtzufinden und schnell die richtigen Ansprechpersonen zu finden. Er enthält jedoch keine rechtlich verbindlichen Informationen, sondern dient als Anhaltspunkt und Orientierungshilfe. Die Aktualität der Angaben überprüfen Sie bitte immer bei den entsprechenden Anlaufstellen selbst, denn was heute gedruckt ist, kann morgen schon überholt sein ... Wichtig für Sie: Gehen Sie - möglichst frühzeitig und nicht erst, wenn etwas „angebrannt“ ist! - auf die für Sie zuständigen Personen in der JLU zu, wir sind für Sie da!
[Aus: Vorwort]