Icon Literatur
Icon Graue Literatur

Dokumentart(en): Graue Literatur Praxishilfe/Ratgeber Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Ratgeber für schwerbehinderte Menschen

Informationen zu Antragsverfahren und Hilfen

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)

Quelle:

Düsseldorf: Eigenverlag, 2024, 3., komplett überarbeitete Auflage; Stand: Juni 2024, 116 Seiten

Jahr:

2024

Der Text ist von:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)

Den Text gibt es seit:
2024

Online-Publikation anzeigen (HTML)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Von „Altersrente“ über „Blindengeld”, „Kündigungsschutz”, „Parkerleichterungen“ und „Steuern” bis „Zusatzurlaub” - die Neuauflage des vom NRW-Sozialministerium herausgegebenen Ratgebers für schwerbehinderte Menschen bietet eine Fülle von praktischen Tipps, welche Hilfen und finanziellen Leistungen Menschen mit Behinderungen in Anspruch nehmen können.

„Unser Ratgeber für Schwerbehinderte hat sich in der Vergangenheit zu einem echten Bestseller entwickelt und war schon eine Weile vergriffen”, sagte Sozialmi­nister Karl-Josef Laumann. „Jetzt erscheint er im neuen Gewand. Ich bin froh, dass er in einer aktualisierten und sprachlich überarbeiteten Fassung ein kompliziertes Thema noch anschaulicher und besser verständlich darstellt.”

Im Mittelpunkt steht das Antragsverfahren für die Anerkennung einer Schwerbehinderung. „Der Schwerbehindertenausweis ist der Schlüssel zu vielen Nachteilsausgleichen, die Menschen mit Behinderungen in Anspruch nehmen können”, so Minister Laumann.

Da der Antrag zur Feststellung einer Behinderung bei der zuständigen Kommune eingereicht werden muss, enthält der Ratgeber eine Adress- und Kontaktliste mit allen Aufgabenträgern im Schwerbehindertenrecht. Darüber hinaus gibt es eine Fülle von Internetadressen, unter denen Menschen mit Behinderungen nützliche Informationen finden können.

In Nordrhein-Westfalen leben etwa drei Millionen Menschen mit Behinderungen. Rund zwei Millionen von ihnen sind schwerbehindert.

[Aus: Informationen des Herausgebers]

Wo bekommen Sie den Text?

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)
https://www.mags.nrw/broschuerenservice

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)
https://www.mags.nrw/broschuerenservice

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Schlagworte:

ICF-bezogene Informationen im ICF-Lotsen:

Referenznummer:

R/NV5908

Informationsstand: 26.08.2024