Mit der im Jahr 2008 in Kraft getretenen
UN-Behindertenrechtskonvention gilt das Prinzip der Inklusion als Recht aller Menschen, mit und ohne Behinderung. Inklusion bedeutet Einschluss und Dazugehörigkeit. Menschen mit Beeinträchtigungen werden damit als integrale Mitglieder der Gesellschaft verstanden. Die gesellschaftlichen Institutionen müssen daher für alle geöffnet sein und Voraussetzungen dafür schaffen, allen Mitgliedern mit ihren individuellen Voraussetzungen gerecht zu werden. Für die Universität bedeutet dies, dass Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Krankheit im Studium nicht benachteiligt werden dürfen. Hierfür schafft die Universität zum einen Rahmenbedingungen, die Chancengleichheit möglich machen.
Dazu gehören unter anderem räumlich-bauliche Gegebenheiten und die Benennung von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern. Zum anderen ist unter inklusiven Studienbedingungen zu verstehen, dass Nachteilsausgleiche für Studienbewerber und Studierende deren besonderen Möglichkeiten entgegenkommen und dass technische und personelle Hilfen in der Universität vergleichbarere Studienbedingungen für alle schaffen.
Ziel dieses Leitfadens ist es, Studierenden und Studienbewerbern eine Orientierungshilfe zu bieten, um sich im Uni-Alltag unter ihren je individuellen Voraussetzungen zu Recht zu finden. Dafür werden wichtige Anlaufstellen innerhalb und außerhalb der Universität aufgeführt, sowie deren Aufgaben und Zuständigkeiten erläutert. Fernerhin erhalten die Leserinnen und Leser wichtige Hinweise zur Gestaltung des Studienalltags sowie eine Auswahl von überregionalen Hilfestellen und Informationsmöglichkeiten.
Mit der im Jahr 2008 in Kraft getretenen
UN-Behindertenrechtskonvention gilt das Prinzip der Inklusion als Recht aller Menschen, mit und ohne Behinderung. Inklusion bedeutet Einschluss und Dazugehörigkeit. Menschen mit Beeinträchtigungen werden damit als integrale Mitglieder der Gesellschaft verstanden. Die gesellschaftlichen Institutionen müssen daher für alle geöffnet sein und Voraussetzungen dafür schaffen, allen Mitgliedern mit ihren individuellen Voraussetzungen gerecht zu werden. Für die Universität bedeutet dies, dass Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Krankheit im Studium nicht benachteiligt werden dürfen. Hierfür schafft die Universität zum einen Rahmenbedingungen, die Chancengleichheit möglich machen.
Dazu gehören unter anderem räumlich-bauliche Gegebenheiten und die Benennung von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern. Zum anderen ist unter inklusiven Studienbedingungen zu verstehen, dass Nachteilsausgleiche für Studienbewerber und Studierende deren besonderen Möglichkeiten entgegenkommen und dass technische und personelle Hilfen in der Universität vergleichbarere Studienbedingungen für alle schaffen.
Ziel dieses Leitfadens ist es, Studierenden und Studienbewerbern eine Orientierungshilfe zu bieten, um sich im Uni-Alltag unter ihren je individuellen Voraussetzungen zu Recht zu finden. Dafür werden wichtige Anlaufstellen innerhalb und außerhalb der Universität aufgeführt, sowie deren Aufgaben und Zuständigkeiten erläutert. Fernerhin erhalten die Leserinnen und Leser wichtige Hinweise zur Gestaltung des Studienalltags sowie eine Auswahl von überregionalen Hilfestellen und Informationsmöglichkeiten.
[Aus: Einleitung]