Beschreibung:
Das steht in dem Text:
In der Gesamtschau zeigt sich, dass das Europäische Sozialrecht aus einem - mittlerweile recht dichten - Netz einschlägiger Rechtssetzungsakte besteht, das durch eine umfassende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs weiter verstärkt wird. Gleichwohl fehlt es an einer einheitlichen, lückenlosen Kodifizierung. Als Ursache für diesen Zustand wird allgemein die Tatsache genannt, dass die Europäische Union kein eigenes Sozialversicherungs- oder Sozialleistungssystem betreibt und dementsprechend auch keine Leistungen an ihre Bürger gewährt. Solange jedoch die Mitgliederstaaten auch weiterhin die finanzielle Verantwortung für ihre jeweiligen, überaus unterschiedlich ausgeprägten sozialen Netze tragen, wird eine Sozialgemeinschaft nicht entstehen.
Vor diesem Hintergrund mag man, auch im Hinblick auf die noch zu erörternde Problematik der fehlenden Durchsetzungsmacht, in dem Begriff des Europäischen Sozialrechts durchaus „ein wenig Hochstapelei“ erkennen. Tatsächlich fehlt es dem Europäischen Sozialrecht an der Geschlossenheit und inneren Konsistenz, die für die Einordnung als eigenständige Rechtsmaterie wesentlich ist. Gleichwohl ermöglicht die thematische Zusammenfassung verschiedener Sachbereiche unter dem Oberbegriff des Europäischen Sozialrechts eine zusammenhängende Erörterung unmittelbar miteinander verknüpfter Materien und Probleme.
Wo bekommen Sie den Text?
Sozialrecht + Praxis - Fachzeitschrift für Sozialpolitiker und Schwerbehindertenvertreter
Die Herausgabe der Zeitschrift wurde Ende des Jahres 2022 eingestellt.
https://www.vdk.de/