Die Behindertenrechtskonvention der
UN beschreibt alle Rechte der Menschen mit Behinderungen, die ihnen in einer Gesellschaft zustehen und die von den Staaten als geltendes Recht umzusetzen sind, die sie ratifiziert haben. Deutschland hat die
UN-
BRK 2009 unterzeichnet.
In Artikel 27 konkretisiert die
UN-
BRK das Recht auf Arbeit auch für Menschen mit Behinderungen. Diesem Artikel zufolge beinhaltet das Recht auf Arbeit die Möglichkeit für alle Menschen, ihren "Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird".
Dazu gehört unter anderem, dass Menschen mit Behinderungen der wirksame Zugang zu Berufsausbildung und Weiterbildung ermöglicht wird. Die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist durch "geeignete Strategien und Maßnahmen zu fördern, wozu auch Programme für positive Maßnahmen, Anreize und andere Maßnahmen gehören können". Diese Vorgaben der
UN-Konvention gilt es, in möglichst vielen Bereichen der Gesellschaft umzusetzen.
Der Beitrag beschreibt, wie es in einer Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gelingen kann, eine erfolgreiche Berufsorientierung im Sinne der
UN-Konvention durchzuführen. Verdeutlicht wird das ganze am Beispiel der Helen Keller-Schule in Halle.