Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Konzepte und Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.
Die Fachbeiträge A behandeln rechtliche Fragen zum
SGB IX sowie in diesem Kontext aktuelle Entwicklungen im sozialen Leistungsrecht. Dazu gehören das Verfahrensrecht, die Hilfsmittelversorgung einschließlich assistiver Technologien (Domotechnik) sowie die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Ein besonderes Augenmerk gilt zudem den Neuregelungen zum Persönlichen Budget, der Unterstützten Beschäftigung sowie der Teilhabe von behinderten Frauen und Müttern mit behinderten Kindern am Leben in der Gesellschaft.
Die Autorin bespricht in diesem Beitrag die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2023, Aktenzeichen 1 BvR 2577/15, 1 BvR 2578/15, 1 BvR 2579/15. Das
BVerfG entschied unter anderem, dass Bemerkungen in Schulabschlusszeugnissen über eine Nichtbewertung von Leistungen wegen behinderungsbedingter Einschränkungen grundsätzlich gerechtfertigt sind, wenn sie so umfassend erfolgen, dass insgesamt eine hinreichende Transparenz der Zeugnisse erreicht wird.
Die Autorin fasst es so zusammen: In einem auf Leistung basierenden Bewertungssystem dürfen Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden, müssen aber hinnehmen, wenn Bewertungsvorteile, die ihnen wegen ihrer Behinderung gewährt worden sind, für Dritte kenntlich gemacht werden.
Der Beitrag stellt das vorgehende verwaltungsgerichtliche Verfahren und die wesentlichen Argumentationslinien des Bundesverfassungsgerichts dar, geht auf den vom
BVerfG gewählten Behinderungsbegriff, die Frage der passenden Vergleichsgruppe bei der gleichheitsrechtlichen Prüfung und auf die Ausführungen zur Pflicht zum Nachteilsausgleich ein.
Die Autorin begrüßt das Urteil und sieht darin eine Stärkung der rechtlichen Stellung von Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung in Bezug auf die Durchführung von Prüfungen. Sie begrüßt insbesondere, dass das Konzept der angemessenen Vorkehrungen erstmalig Eingang in eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts gefunden hat.