Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Konzepte und Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.
In den Fachbeiträgen D werden rechtliche Entwicklungen und neue Gesetzesvorhaben zum Rehabilitations- und Teilhaberecht sowie ihre Auswirkung auf die Praxis thematisiert. Das Forum D bietet somit besondere Gelegenheit, Probleme, die sich im Rahmen der praktischen Umsetzung neuer Gesetze oder Verordnungen abzeichnen, frühzeitig aufzugreifen. Zudem werden hier die Umsetzung der
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und hiermit in Zusammenhang stehende juristische Fragestellungen in Deutschland und darüber hinaus diskutiert.
Der Beitrag von Livia Grupp fasst die Online-Diskussion „Das Recht auf Arbeit: Viel erreicht und noch mehr zu tun?“ vom Juni/Juli 2024 zusammen. Diese thematisierte im Nachgang der zweiten und dritten Staatenprüfung der
UN-Behindertenrechtskonvention die Kritikpunkte und Empfehlungen zum Recht auf Arbeit und Beschäftigung. Mit den Expertinnen und Experten konnte dabei an die Fachtagung zur Umsetzung der
UN-
BRK in Deutschland, Österreich und der Schweiz am 20./21. Juni 2024 in Kassel angeknüpft werden.
Im Fokus der Diskussion standen geeignete Maßnahmen, um jungen Menschen im Berufsbildungssystem frühzeitig Alternativen zu einer Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu vermitteln. Darüber hinaus wurden Rahmenbedingungen in WfbM diskutiert und Möglichkeiten, um Übergänge aus WfbM zu fördern sowie die Entwicklung zu Inklusionsbetrieben. Die Wichtigkeit eines personzentrierten Handelns sowie die verstärkte Nutzung vorhandener Instrumente wurden in dem Austausch betont.