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Dokumentart(en): Graue Literatur Fachbeitrag Reha-Recht.de Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Beitrag A1-2024: Erzwungene Umzüge im Rahmen von § 103 Abs. 1 S. 2 SGB IX - potenziell verfassungswidrig und in jedem Fall gerichtlich überprüfbar (Teil I)

Zur Frage des Rechtsschutzes für Betroffene von erzwungenen Umzügen im Rahmen von § 103 Abs. 1 S. 2 SGB IX

Bibliographische Angaben

Obertitel:

Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht, Fachbeiträge A: Sozialrecht

Autor/in:

Al Hariri, Annas

Herausgeber/in:

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)

Quelle:

Heidelberg: Eigenverlag, 2024, 7 Seiten

Jahr:

2024

Der Text ist von:
Al Hariri, Annas

Den Text gibt es seit:
2024

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Inhaltliche Angaben

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Fachbeiträge A - Sozialrecht:

Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Konzepte und Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.

Die Fachbeiträge A behandeln rechtliche Fragen zum SGB IX sowie in diesem Kontext aktuelle Entwicklungen im sozialen Leistungsrecht. Dazu gehören das Verfahrensrecht, die Hilfsmittelversorgung einschließlich assistiver Technologien (Domotechnik) sowie die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Ein besonderes Augenmerk gilt zudem den Neuregelungen zum Persönlichen Budget, der Unterstützten Beschäftigung sowie der Teilhabe von behinderten Frauen und Müttern mit behinderten Kindern am Leben in der Gesellschaft.

Diskussionsgegenstand:

§ 103 Absatz 1 SGB IX regelt, dass die Pflegeleistungen an Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf, die in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe leben, von der Leistung der Eingliederungshilfe umfasst sind. Sofern der Pflegebedarf in dieser Wohnform nicht mehr sichergestellt werden kann, vereinbaren die Träger der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung mit dem Leistungserbringer, dass die Leistung bei einem anderen Leistungserbringer erbracht wird, das heißt in einer anderen Wohnform.

Der Autor setzt sich in diesem Beitrag damit auseinander, inwieweit eine leistungsberechtigte Person, die im Rahmen von § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB IX den Leistungserbringer wechseln muss, sich dagegen rechtlich wehren kann und zeigt auf, dass ein entsprechender Rechtsschutz bereits im Rahmen von § 55 Satz 2 SGB XII alte Fassung möglich gewesen sein muss.

Im zweiten Teil des Beitrags behandelt der Autor die Verfassungsmäßigkeit des § 103 Absatz 1 SGB IX und sein Verhältnis zu § 57 SGB X und § 13 Absatz 4 SGB XI.

Wo bekommen Sie den Text?

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
https://www.reha-recht.de

Weitere Informationen zur Veröffentlichung

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
https://www.reha-recht.de

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Referenznummer:

DVfRA2401

Informationsstand: 22.02.2024