Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Konzepte und Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.
In den Fachbeiträgen D werden rechtliche Entwicklungen und neue Gesetzesvorhaben zum Rehabilitations- und Teilhaberecht sowie ihre Auswirkung auf die Praxis thematisiert. Das Forum D bietet somit besondere Gelegenheit, Probleme, die sich im Rahmen der praktischen Umsetzung neuer Gesetze oder Verordnungen abzeichnen, frühzeitig aufzugreifen. Zudem werden hier die Umsetzung der
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und hiermit in Zusammenhang stehende juristische Fragestellungen in Deutschland und darüber hinaus diskutiert.
Die vorliegenden Beitragsteile stellen erste explorative Ergebnisse des vom Inklusionsamt des Landschaftsverbands Rheinland (
LVR-Inklusionsamt, kurz:
LVR-InA) geförderten Projektes „Evaluation der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen, betrachtet als Soziale Innovation im Eco-System von Rehabilitationssystem und Arbeitsmarkt (EvaEfA)“ vor. Der Fokus dieses Beitrags in drei Teilen liegt auf der Beschreibung des Netzwerks der „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (
EAA; § 185a
SGB IX) im Rheinland. Der Beitrag dient dazu, dieses neue arbeitsmarktpolitische Instrument besser zu verstehen und die Vernetzung der
EAA im Rheinland zu beschreiben, um Möglichkeiten für deren weitere Ausgestaltung aufzuzeigen. Die 2022 bundesweit flächendeckend implementierten
EAA unterstützen und beraten Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Um die Netzwerkpartnerinnen und -partner (NWP) der
EAA im Ökosystem der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe zu explorieren, wurden die Netzwerke der
EAA-Fachberaterinnen und -berater (N = 20), die für das operative Geschäft der
EAA zuständig sind, im Rahmen eines Expertenworkshops mittels egozentrierter Netzwerkkarten (NWK) erhoben.
Beitragsteil III (Ergänzende Ergebnisse einer Fragebogenerhebung) vertieft und erweitert die in den Beitragsteilen I und II gewonnenen Befunde zu den Unterschieden zwischen den Netzwerken. Basierend auf den Ergebnissen der Online-Befragung, an der N = 18
EAA-Fachberaterinnen und -berater teilnahmen, werden die in Beitragsteil II postulierten Gründe für die Verschiedenheit der Netzwerkstrukturen durch ergänzende Informationen über die berufliche (Vor-)Erfahrung der
EAA-Fachberaterinnen und -berater überprüft. Der Beitragsteil schließt mit einem übergreifenden Fazit und formuliert erste praktische Implikationen.