Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Konzepte und Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.
Die Fachbeiträge A behandeln rechtliche Fragen zum
SGB IX sowie in diesem Kontext aktuelle Entwicklungen im sozialen Leistungsrecht. Dazu gehören das Verfahrensrecht, die Hilfsmittelversorgung einschließlich assistiver Technologien (Domotechnik) sowie die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Ein besonderes Augenmerk gilt zudem den Neuregelungen zum Persönlichen Budget, der Unterstützten Beschäftigung sowie der Teilhabe von behinderten Frauen und Müttern mit behinderten Kindern am Leben in der Gesellschaft.
Die Autorin bespricht in diesem Beitrag eine Entscheidung des Landessozialgerichts (
LSG) Berlin-Brandenburg, in der um die Kostenübernahme einer Arbeitsassistenz während der Arbeitsplatzsuche durch die beklagte Agentur für Arbeit gestritten wurde. Das
LSG erachtete die Berufung als zulässig und begründet. Es urteilte, dass die Leistungen der Arbeitsassistenz nach § 49 Absatz 8 Satz 1 Nummer 3
SGB IX nicht voraussetzen, dass der schwerbehinderte Mensch bereits einen Arbeitsplatz innehat und die Arbeitsassistenz für die Klägerin notwendig war, um einen Arbeitsplatz zu erlangen. Außerdem wurde der dreijährige Anspruch (§ 49 Absatz 8 Satz 2
SGB IX) nicht bereits ausgeschöpft, da der Klägerin Leistungen der Arbeitsassistenz zur Erlangung eines Arbeitsplatzes für diese Dauer weder erbracht noch bewilligt wurde.
Die Autorin setzt sich in ihrer Anmerkung mit den verschiedenen Aspekten der Entscheidung auseinander. Sie kritisiert unter anderem, dass die Beklagte und das SG den offenen Anwendungsbereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben außer Acht gelassen und nicht zwischen den Tatbeständen „Erlangung“ und „Erhaltung“ eines Arbeitsplatzes differenziert haben. Außerdem bezweifelt sie die Anwendbarkeit einer Empfehlung für die Integrationsämter durch die Arbeitsagentur und verweist auf Widersprüche in der Empfehlung zur Gesetzeslage.