Thematisch ist das Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht (seit September 2014) in nunmehr fünf Einzelforen untergliedert (Forum A, B, C, D und E).
In Forum D werden rechtliche Entwicklungen und neue Gesetzesvorhaben zum Rehabilitations- und Teilhaberecht sowie ihre Auswirkung auf die Praxis thematisiert. Das Forum D bietet somit besondere Gelegenheit, Probleme, die sich im Rahmen der praktischen Umsetzung neuer Gesetze oder Verordnungen abzeichnen, frühzeitig aufzugreifen. Zudem werden hier die Umsetzung der
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und hiermit in Zusammenhang stehende juristische Fragestellungen in Deutschland und darüber hinaus diskutiert.
Der Autor beschäftigt sich in dem Beitrag mit den rechtlichen Grundlagen und der Bedeutung der Teilhabeplanung. Das gegliederte Rehabilitationssystem erfordert eine Koordinierung der Leistungen der verschiedenen Reha-Träger. Damit die Leistungen nahtlos ineinandergreifen, bedarf es einer entsprechenden Abstimmung der Beteiligten. Aus diesem Grunde komme, laut Autor, dem Teilhabeplan eine wesentliche Bedeutung zu. Zur Erläuterung, wie ein Teilhabeplan erstellt wird
bzw. welche Anforderungen zu erfüllen sind, stellt der Autor die maßgeblichen Punkte der Gemeinsamen Empfehlung „Reha-Prozess", welche die Gemeinsame Empfehlung „Teilhabeplan“ seit dem 01.08.2014 ersetzt, dar und zeigt die verfahrensrechtlichen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts sowie das Erfordernis eines zukunftsorientierten, planmäßigen Vorgehens.