Dieser Leitfaden bietet einen ersten Einstieg in das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW. Vertiefende Informationen zur Bedarfsermittlung mit dem BEI_NRW finden sich im Handbuch zum BEI_NRW.
Mit dem BEI_NRW legen die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe ein differenziertes Instrument zur Ermittlung von Bedarfen im Rahmen der sozialen Teilhabe vor, das den Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes (
BTHG) entspricht. Im Sinne des Bundesteilhabegesetzes (
BTHG) sind folgende Kernelemente im BEI_
NRW leitend:
- Partizipation und Personzentrierung
- Orientierung am bio-psycho-sozialen Modell der
ICF- Ziel- und Wirkungsorientierung
Ziel der Landschaftsverbände ist es, auf Landesebene ein einheitliches Bedarfsermittlungsinstrument zu implementieren, das im Gesamtplanverfahren genutzt wird. Mit dem BEI_NRW können komplexe Bedarfe zur sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unabhängig von der Form der Leistungserbringung ermittelt werden.
Das BEI_NRW wird in einem dialogischen Prozess im Gesamtplanverfahren angewandt. Die Beteiligung der antragstellenden Person bei der Bedarfsermittlung ist ein wesentlicher Teil des Gesamtplanverfahrens. Darum ist die Bedarfsermittlung mit dem BEI_NRW partizipativ, individuell und unter Berücksichtigung der Wünsche der antragstellenden Person gestaltet. Damit wird die Grundlage für einen dynamischen und personzentrierten Dialog mit
allen Beteiligten gebildet.
In der Bedarfsermittlung fließen stets mehrdimensionale und professionsübergreifende Informationen und Kenntnisse zusammen. Das BEI_NRW dokumentiert diese strukturiert und auf Basis des bio-psycho-sozialen Modells, das auch der
ICF zugrunde liegt. Dabei bilden die Komponenten der Körperfunktionen und -strukturen, der Aktivität und Partizipation (Teilhabe) sowie der Kontextfaktoren (Umweltfaktoren und personbezogene Faktoren) das Gerüst im Aufbau des BEI_NRW.
[Aus: Information der Herausgeber]