Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.
In den Fachbeiträgen D werden rechtliche Entwicklungen und neue Gesetzesvorhaben zum Rehabilitations- und Teilhaberecht sowie ihre Auswirkung auf die Praxis thematisiert. Das Forum D bietet somit besondere Gelegenheit, Probleme, die sich im Rahmen der praktischen Umsetzung neuer Gesetze oder Verordnungen abzeichnen, frühzeitig aufzugreifen. Zudem werden hier die Umsetzung der
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und hiermit in Zusammenhang stehende juristische Fragestellungen in Deutschland und darüber hinaus diskutiert.
In diesem Beitrag, der auf einem am 08. November 2017 auf der Messe ConSozial in Nürnberg gehaltenen Vortrag basiert, zeigt der Autor Chancen und Herausforderungen auf, die sich durch die neuen Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (
BTHG) aus Sicht eines Leistungsträgers ergeben.
Als Chancen werden unter anderem neue leistungserbringungsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Frühförderung, die genauere Steuerungsmöglichkeit für den Leistungsträger über Teilhabeplanung, die mögliche Beteiligung der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung an den Verhandlungen zu Landesrahmenverträgen (trialogische Ausgestaltung), die neuen untergesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Länder und Leistungsträger sowie die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung benannt.
Herausforderungen sieht der Autor unter anderem in den Fragen der Trennung von Fachleistung der Eingliederungshilfe und existenzsichernder Leistung der Sozialhilfe sowie der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege.