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Dokumentart(en): Graue Literatur
Titel der Veröffentlichung: Nationaler Beschäftigungspolitischer Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland 2004

Vorgelegt gemäß Art. 128 EGV

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)

Quelle:

Berlin: Eigenverlag, 2004, 100 Seiten

Jahr:

2004

Der Text ist von:
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)

Den Text gibt es seit:
2004

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Mit den in Lissabon verabschiedeten mittelfristigen Zielen stellen sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einer großen Herausforderung. Dauerhaftes Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, bessere Arbeitsplätze sowie sozialer Zusammenhalt und soziale Integration sind die Eckpfeiler der europäischen Beschäftigungspolitik. Ein wesentliches Mittel zur Umsetzung der Ziele von Lissabon sind dabei die Beschäftigungspolitischen Leitlinien, die die Mitgliedstaaten bei der Gestaltung ihrer nationalen Politiken zu berücksichtigen haben.

Gleichzeitig wurde für die Durchführung der beschäftigungspolitischen Leitlinien ein neues, dreijähriges Verfahren beschlossen, wonach im ersten Jahr (2003) die Entwicklung und Beschreibung der beschäftigungspolitischen Strategien der Mitgliedstaaten im Vordergrund steht, im zweiten Jahr (2004) über die ersten Umsetzungsschritte und Ergebnisse berichtet werden soll und im dritten Jahr (2005) eine umfassende Bewertung der nationalen Beschäftigungsstrategien und das Gesamtergebnis Kern des Verfahrens ist.

Der vorliegende NAP berichtet über die zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien von Bund, Ländern, Sozialpartnern und Bundesagentur für Arbeit ergriffenen Maßnahmen, deren erste Ergebnisse, die Unterstützung durch den Europäischen Sozialfonds sowie die grundlegenden Reformen der Bundesregierung am Arbeitsmarkt. Dabei orientiert sich die deutsche Politik insbesondere an den vier von der europäischen „Task Force Beschäftigung“ formulierten Prioritäten: Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und Unternehmen, Integration der Menschen in den Arbeitsmarkt, Investitionen in das Humankapital und Lebenslanges Lernen sowie Reformpartnerschaften. Die Task Force, die auf Ersuchen des Europäischen Rates eingesetzt wurde, hatte die Aufgabe, eine unabhängige tiefgehende Prüfung der entscheidenen beschäftigungspolitischen Herausforderungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchzuführen und auf dieser Grundlage praktische Reformmaßnahmen zu ermitteln. Die Bundesregierung hat die Einsetzung dieser Task Force mit Nachdruck unterstützt.

[Gemäß Einleitung]

Wo bekommen Sie den Text?

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Öffentlichkeitsarbeit und Internet
https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html

Für Gehörlose und Hörgeschädigte:
info.gehoerlos@bmas.bund.de

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Öffentlichkeitsarbeit und Internet
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Informationsstand: 20.08.2024