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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Praxis der Gleichstellung

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Arbeitsgemeinschaft der deutschen Hauptfürsorgestellen

Quelle:

ZB Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf, 1997, (02), Seite 14-15, Wiesbaden: Universum

Jahr:

1997

Der Text ist von:
Arbeitsgemeinschaft der deutschen Hauptfürsorgestellen

Der Text steht in der Zeitschrift:
ZB Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf, (02), Seite 14-15

Den Text gibt es seit:
1997

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Nach § 2 des Schwerbehindertengesetzes werden Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von weniger als 50, aber mindestens 30, aufgrund einer entsprechenden Feststellung durch das Versorgungsamt Schwerbehinderten gleichgestellt, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten können.

Für den Erfolg des Antrages müssen die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein: Ein GdB von mindestens 30 muss bereits festgestellt sein. Die wöchentliche Arbeitszeit für den betreffenden Arbeitsplatz muss mindestens 18 Stunden betragen. Es müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass nur mit der Gleichstellung ein Arbeitsplatz erlangt oder behalten werden kann.

Schwierigkeiten zum Erlangen beziehungsweise Behalten eines geeigneten Arbeits- oder Ausbildungsplatzes müssen überwiegend auf die Behinderung zurückzuführen sein. Ein konkreter Arbeitsplatz muss nicht zur Verfügung stehen, mit der Gleichstellung müssen jedoch die Vermittlungsaussichten verbessert werden. Betriebliche Gründe für eine Gefährdung des Arbeitsplatzes, von denen Nichtbehinderte ebenso betroffen sind, finden keine Berücksichtigung.

Eine Gleichstellung ist gerechtfertigt für einen umgestaltbaren nicht behinderungsgerechten Arbeitsplatz oder falls eine Umsetzung auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz möglich ist. Für Beamte sowie Angestellte und Arbeiter in unkündbaren Arbeitsverhältnissen sind die Voraussetzungen für eine Gleichstellung nur in Ausnahmefällen erfüllt. Die Gleichstellung erfolgt oft befristet.

Wo bekommen Sie den Text?

ZB Behinderung und Beruf / ZB Digitalmagazin
Seit Ausgabe 1/2023 erscheint das Magazin „ZB Behinderung und Beruf“ ausschließlich digital.
https://www.bih.de/integrationsaemter/zb-magazin/archiv/

ZB Behinderung und Beruf / ZB Digitalmagazin
Seit Ausgabe 1/2023 erscheint das Magazin „ZB Behinderung und Beruf“ ausschließlich digital.
https://www.bih.de/integrationsaemter/zb-magazin/archiv/

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Referenznummer:

R/ZS0055/0010

Informationsstand: 27.10.1997