Die
BAG UB hat ein besonderes Interesse an einer erfolgreichen Umsetzung des § 55
SGB IX „Unterstützte Beschäftigung“ (
UB). Zur Erhebung entsprechender Informationen haben wir in den Jahren 2009-2011 eine Umfrage unter den Mitgliedern der
BAG UB und ab dem Jahr 2012 jährlich eine bundesweite Umfrage durchgeführt.
Die Befragung wird von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesagentur für Arbeit (
BA) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) befürwortet. Die
BA gibt zwar regelmäßig eine Statistik zu Rehabilitand*innen und der von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen der beruflichen Rehabilitation heraus (Berufliche Rehabilitation, Monatszahlen, Tabellenblatt
Nr. 7). Sie führt jedoch keine mit unserer Befragung vergleichbare Erhebung durch und kann die von uns abgefragten Daten anhand der
UB-Dokumentation (em@w) nur in Teilen zusammengefasst darstellen.
Den Leistungserbringern wurde der Fragebogen zur 12. bundesweiten Umfrage im April 2024 für den Erhebungszeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023 zugesandt. Nach dem Rücklauf erfolgte eine ausführliche Plausibilitätsprüfung. Angeschrieben wurden alle der
BA bekannten Anbieter der Maßnahme „Individuelle betriebliche Qualifizierung nach § 55 Absatz 2 SGB IX“ (
UB 1. Phase).
Um den Aufwand für die
UB-Leistungserbringer zu begrenzen, konzentriert sich die Befragung auf die wesentlichen Inhalte der Maßnahme
UB. Die Umfrage hat das Ziel, sowohl Erkenntnisse zu teilnehmer*innenbezogenen Angaben als auch zur Durchführung zu erfassen, um Hinweise zur fachlichen Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahme
UB zu bekommen.
[Aus: Information der Herausgebenden]