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Dokumentart(en): Sammelwerksbeitrag Forschungsergebnis Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Die Pflichten der Rentenversicherungsträger bei der Entscheidung über LTA und die Folgen pflichtwidrigen Verhaltens im Kostenerstattungsverfahren

Vortrag auf dem 34. Rehabilitationswissenschaftlichen Kolloquium, 18.-20. März 2025 in Nürnberg

Obertitel:

Mensch trifft Maschine - digitale Chancen in Prävention und Rehabilitation nutzen

Autor/in:

Dittmann, René

Herausgeber/in:

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

Quelle:

Berlin: Eigenverlag, 2025, Seite 235-236

Jahr:

2025

Der Text ist von:
Dittmann, René

Den Text gibt es seit:
2025

Online-Publikation anzeigen (in: Reha-Kolloquium 2025) (PDF | 7 MB)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Hintergrund und Zielstellung

Gegenstand des Beitrags ist ein Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 8.11.2023 (L 2 R 105/23). Es hatte darüber zu entscheiden, ob ein Rentenversicherungsträger seiner Versicherten die Kosten für eine Umschulung zur Erzieherin als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) erstatten muss. Die Versicherte konnte aufgrund psychischer Erkrankungen ihren bisherigen Beruf als Ergotherapeutin in einer Reha-Einrichtung nicht länger ausüben und beantragte die Umschulung zur Erzieherin.

Der Rentenversicherungsträger bewilligte LTA dem Grunde nach, lehnte aber die Umschulung zur Erzieherin ab. Die angestrebte Qualifizierung sei nicht gesundheitsgerecht, weshalb eine Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit (vgl. Paragraf 10 Absatz 1 Nummer 2b SGB VI) nicht auf Dauer erreicht werden könne.

Dennoch hat die Versicherte die Ausbildung zur Erzieherin aufgenommen und erfolgreich abgeschlossen. Mit ihrer Klage begehrte sie die Erstattung der ausbildungsbedingten Fahrtkosten, die Gewährung von Übergangsgeld während der Ausbildung sowie die Erstattung sonstiger Kosten (zum Beispiel Kopier- und Materialkosten).

Ziel ist die Darstellung und Einordnung der vom LSG aufgezeigten Pflichten eines Rentenversicherungsträgers bei der Entscheidung über eine LTA sowie den Folgen, die ein pflichtwidriges Verhalten im Kostenerstattungsverfahren haben kann.

Take-Home-Message

Bei der Entscheidung über LTA reicht eine Bewilligung dem Grunde nach nicht aus, sondern es sind konkrete Wege zur Erreichung der Teilhabeziele durch die Rentenversicherungsträger aufzuzeigen.

Wo bekommen Sie den Text?

Deutsche Rentenversicherung
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/R...

Deutsche Rentenversicherung
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/R...

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Referenznummer:

R/NV6435x54

Informationsstand: 08.05.2025