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Dokumentart(en): Graue Literatur Fachbeitrag Reha-Recht.de Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Beitrag A10-2023: Zur Benachteiligung von sogenannten Selbstzahlenden in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe

Anmerkung zu Bay. LSG vom 22. September 2022 - L 4 P 56/21

Der Text ist von:
Kruse, Katja

Den Text gibt es seit:
2023

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Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Fachbeiträge A - Sozialrecht:

Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Konzepte und Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.

Die Fachbeiträge A behandeln rechtliche Fragen zum SGB IX sowie in diesem Kontext aktuelle Entwicklungen im sozialen Leistungsrecht. Dazu gehören das Verfahrensrecht, die Hilfsmittelversorgung einschließlich assistiver Technologien (Domotechnik) sowie die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Ein besonderes Augenmerk gilt zudem den Neuregelungen zum Persönlichen Budget, der Unterstützten Beschäftigung sowie der Teilhabe von behinderten Frauen und Müttern mit behinderten Kindern am Leben in der Gesellschaft.

Diskussionsgegenstand:

Die Autorin Katja Kruse stellt in diesem Beitrag ein Urteil des Landessozialgerichts Bayern vor (L 4 P 56/21), in dem um den Anspruch auf Pflegegeld nach § 37 SGB XI gestritten wurde. Das Gericht wies die Berufung zurück, weil der Kläger in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe lebt (§ 71 Absatz 4 Nummer 3 SGB XI) und daher die Voraussetzung der „häuslichen Pflege“ nicht gegeben sei. Zu Recht zahle die Pflegekasse eine Pauschalleistung nach § 43a SGB XI an den Kläger, der im Übrigen die Pflege- und Betreuungsaufwendungen selbst zahlen muss, weil er wegen zu hohem Einkommen beziehungsweise Vermögen keine Leistungen der Eingliederungshilfe erhält. Einen Verstoß gegen das Grundgesetz sieht das LSG nicht.

In ihrer Anmerkung geht Kruse auf die Hintergründe und systematischen Zusammenhänge des § 43a SGB XI ein, stellt die Auseinandersetzung über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung dar und rückt sie in den Kontext der Ziele des BTHG. Sie begrüßt, dass die Revision der Klägerin vom bayerischen Landessozialgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen wurde und § 43a SGB XI damit erneut auf den Prüfstand gestellt werde.

Wo bekommen Sie den Text?

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
https://www.reha-recht.de

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https://www.reha-recht.de

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Referenznummer:

DVfRA2310

Informationsstand: 12.10.2023