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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Die Teilhabeleistungen und die Teilhabeplanung

Der Text ist von:
Konrad, Michael

Der Text steht in der Zeitschrift:
Psychosoziale Umschau, 35(01), Seite 34-36

Den Text gibt es seit:
2020

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden ab 2020 im Gesamtplanverfahren organisiert, und zwar unter Berücksichtigung der Ziele und Wünsche der leistungsberechtigten Personen.

Der Autor führt aus, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nicht mehr Fürsorgeleistungen zur Sicherung der Existenz sind, sondern fachliche Rehabilitationsleistungen. Sie sollen nach § 90 SGB IX eine individuelle Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördert.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind in der Regel Leistungen, die aus mehreren Rehabilitationsleistungen zusammensetzen, zum Bespiel Leistungen der medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Bildung sowie zur Sozialen Teilhabe.

Die Ermittlung des individuellen Bedarfs muss durch den Träger der Eingliederungshilfe erfolgen. Dazu muss ein Instrument eingesetzt werden, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientiert.

Referenznummer:

R/ZS0185/0035

Informationsstand: 04.06.2020