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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Das Teilhabestärkungsgesetz: ein paar Verbesserungen

Der Text ist von:
Becker, Manfred

Der Text steht in der Zeitschrift:
Psychosoziale Umschau, 36(3), Seite 34-35

Den Text gibt es seit:
2021

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Seit Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wird darum gerungen, welche Personen berechtigt sind, Eingliederungshilfe zu bekommen. Dies sind zum Beispiel Personen im ambulant Betreuten Wohnen, im Wohnheim oder im Arbeitsbereich von Werkstätten.

Die Eingliederungshilfe wird weiterhin von Sozialhilfeträgern geleistet, wurde aber aus dem Sozialhilferecht herausgenommen und als Leistungsanspruch ins Sozialgesetzbuch IX übertragen. Im § 99 soll der Personenkreis der Berechtigten beschrieben werden. Dieser Prozess ist noch immer nicht abgeschlossen.

Weil es große Proteste gegen die zunächst beabsichtigten Kriterien gab, wurde zur Klärung eine Arbeitsgruppe „Leistungsberechtigter Personenkreis“ geschaffen. Deren Ergebnisse sollten nun mit dem Teilhabestärkungsgesetz umgesetzt werden. Nun waren aber die Bundesländer mit dieser Änderung nicht einverstanden.

Im Ergebnis wurde mit dem Teilhabestärkungsgesetz (TSG) nun lediglich beschlossen, dass sich die Begrifflichkeiten an der UN-BRK und der ICF orientieren. Die konkrete Beschreibung des Personenkreises soll dann in einer Eingliederungshilfeverordnung passieren.

Die Arbeitsgruppe hat hierfür einen Entwurf vorgelegt. Verbände wie die Lebenshilfe beklagen nun, dass es wieder keine Rechtssicherheit für die Betroffenen gebe und Entscheidungen erneut auf die lange Bank geschoben würden. Ein paar Dinge wurden aber angepackt.

Psychosoziale Umschau (PSU)
https://www.psychiatrie-verlag.de/zeitschriften/psychosozial...
https://psychiatrie-verlag.de/recht-konkret/#

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Referenznummer:

R/ZS0185/0050

Informationsstand: 04.11.2021