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Dokumentart(en): Graue Literatur Praxishilfe/Ratgeber Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Berufliche Teilhabe von abhängigkeitserkrankten Menschen

Weiterentwicklung der Zusammenarbeit im SGB II und SGB III in NRW

Autor/in:

Kempken, Jürgen

Herausgeber/in:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)

Quelle:

Düsseldorf: Eigenverlag, 2021, 68 Seiten

Jahr:

2021

Der Text ist von:
Kempken, Jürgen

Den Text gibt es seit:
2021

Online-Publikation anzeigen (PDF | 2,9 MB)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

2018 haben die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag Empfehlungen zur Zusammenarbeit bei der Unterstützung arbeitsuchender abhängigkeitskranker Menschen beschlossen.

Auf dieser Grundlage haben das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, der Landkreistag NRW, der Städtetag NRW, die Deutsche Rentenversicherung Rheinland und Westfalen, der Arbeitsausschuss Drogen und Sucht der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Fachausschuss Suchtselbsthilfe die nachfolgenden Empfehlungen für Nordrhein-Westfalen unterzeichnet.

Die Vereinbarungspartner empfehlen die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit bei der Unterstützung und Betreuung abhängigkeitserkrankter Menschen im SGB II und SGB III, insbesondere in folgenden Handlungsfeldern:
1. Umgang mit Verdachtssituationen
2. Zugangswege zur medizinischen Rehabilitation, einschließlich Erprobung des Sonderweges
3. Zusammenarbeit während der medizinischen Rehabilitation
4. Überleitung und Anschlussangebote
5. Institutionenübergreifende Zusammenarbeit

Ziele sind der frühzeitige Zugang zur Suchtberatung und zu suchtmedizinischen Leistungen, einschließlich Rehabilitationsleistungen, die Sicherung des Rehabilitationserfolges durch eine nachhaltige Betreuungs- und Eingliederungsstrategie sowie die Verknüpfung der Expertise der unterschiedlichen Akteure und Akteurinnen bei der Betreuung abhängigkeitserkrankter Menschen im SGB II und SGB III.

In den Mittelpunkt jeglichen Handelns sind jedoch immer die individuellen Bedarfe der suchtkranken Menschen und die ganzheitlich ausgerichtete Betreuung zu stellen. Dies umfasst auch den Umgang mit Rückschlägen während der Betreuung.

[Aus: Information der Herausgebenden]

Wo bekommen Sie den Text?

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)
https://www.mags.nrw/broschuerenservice

Referenznummer:

R/NV6249

Informationsstand: 17.01.2022