Abhängigkeitserkrankungen und übermäßiger Substanzkonsum stellen ein epidemiologisches und gesundheitliches Problem ersten Ranges dar.
In Deutschland rechnet man allein unter den Erwachsenen mit
- 1,6 Mio. Menschen, die alkoholabhängig sind,
- 2,7 Mio. mit einem schädlichen Alkoholkonsum (Missbrauch),
- 1,5 Mio. Medikamentenabhängigen und
- 150.000-250.000 Menschen mit einer Abhängigkeit von illegalen Drogen.
In Deutschland hat sich seit dem Urteil des Bundessozialgerichts im Jahr 1968, mit dem Abhängigkeit als Krankheit anerkannt wurde, ein qualitativ hochwertiges und flexibles Behandlungs- und Beratungssystem für Abhängigkeitserkrankungen entwickelt. Das Suchthilfesystem gilt als eines der am besten ausgebauten Unterstützungs- und Behandlungsnetzwerke für chronisch kranke Menschen in der Bundesrepublik.
Abhängigkeitserkrankungen und ihre gesundheitlichen und sozialen Folgen nehmen in der Rehabilitation einen hohen Stellenwert ein. Allein die Rentenversicherung führte im Jahr 2004 circa 52.536 ambulante und stationäre Entwöhnungsbehandlungen für Betroffene im Erwerbsalter durch. Entwöhnungsbehandlungen sind aufwendig und benötigen eine vergleichsweise lange Behandlungszeit. Dass sich die Investition in die Rehabilitation von Abhängigkeitserkrankungen lohnt, wird durch verschiedene Untersuchungen zur Effektivität und Effizienz von Entwöhnungsbehandlungen belegt.
So zeigen beispielsweise
- klinikübergreifende katamnestische Studien zur Effektivität der stationären Rehabilitation alkohol- und medikamentenabhängiger Menschen des Fachverbandes Sucht e.V., dass über 50 Prozent der Rehabilitanden ein Jahr nach der Entwöhnungsbehandlung abstinent leben,
- Ergebnisse der Rentenversicherung zum sozialmedizinischen Verlauf zwei Jahre nach medizinischer Rehabilitation 1999, dass 59 Prozent der Rehabilitanden in diesen zwei Jahren lückenlos Beiträge zur Rentenversicherung und weitere 32 Prozent lückenhaft Beiträge geleistet haben. Somit stehen insgesamt 91 Prozent der Rehabilitanden nach zwei Jahren noch im Erwerbsleben.
Die Arbeitshilfe will einen Überblick über die allgemeinen Grundsätze und Grundlagen von Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, substanzbezogenen Störungen und Abhängigkeitserkrankungen (inklusive Diagnostik, Rehabilitationsziele, Handlungsprinzipien, Indikationsstellung), die Ausgestaltung und Organisation des Suchthilfesystems für abhängige Menschen, die vorhandenen Rehabilitationsangebote und die sozialrechtlichen Anspruchsgrundlagen gewährleisten. Sie soll als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen, um bei der Rehabilitation der betroffenen Menschen zielgerichtet, planvoll und abgestimmt handeln zu können.
[Aus: Information der Herausgebenden]