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Dokumentart(en): Graue Literatur Forschungsergebnis Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II

Obertitel:

Berichte: Arbeitsmarkt kompakt

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Bundesagentur für Arbeit (BA) - Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung

Quelle:

Nürnberg: Eigenverlag, 2025, Stand: Dezember 2024, 14 Seiten

Jahr:

2025

Der Text ist von:
Bundesagentur für Arbeit (BA) - Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung

Den Text gibt es seit:
2025

Online-Publikation anzeigen (PDF | 425 KB)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Vorbemerkungen

  • Die Bundesregierung hatte sich im Rahmen des Koalitionsvertrages aus dem Jahr 2017 zum Ziel gesetzt, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet wird.
  • Hierfür wurde ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Aufnahme von zwei neuen Förderinstrumenten vorsieht. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2019 in Kraft und galt für die Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II) zunächst befristet. Mit Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes wurde diese ursprünglich bis 2024 angelegte Förderung zum 1. Juli 2023 entfristet.
  • Kernelement des Teilhabechancengesetzes ist die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ durch Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
  • Denn trotz der bis ins Jahr 2019 guten Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt waren bei der Einführung der neuen Förderinstrumente immer noch über 700.000 Menschen langzeitarbeitslos. Und je länger die Suche nach Arbeit erfolglos bleibt, desto schwieriger wird der Weg zurück in Arbeit. Daher brauchen die Betroffenen Unterstützung, die individuell auf sie ausgerichtet ist.
  • Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie stieg die Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen zwischenzeitlich auf über eine Million. Bis Ende 2022 sank die Langzeitarbeitslosigkeit zunächst wieder; im Zuge der konjunkturellen Schwäche verlangsamte sich dieser Abbau jedoch spürbar. Seit Juni 2023 sind - zunächst auch aufgrund der Betreuung ukrainischer Geflüchteter in der Grundsicherung - wieder mehr Menschen langzeitarbeitslos als im Vorjahr, Ende des Jahres 2024 waren es 0,98 Millionen. Hauptgrund für den Anstieg in den letzten Monaten dürfte allerdings die schwache Konjunktur und die damit einhergehende niedrige Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes sein.

Evaluation

  • Im Rahmen der Wirkungsforschung nach § 55 Abs. 1 SGB II evaluiert das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes. Zentrale Punkte sind die institutionelle Umsetzung der Instrumente durch die Jobcenter, ihr Einsatz in den Betrieben und die Wirkungen auf die Geförderten.
  • Erste Befunde der Evaluation wurden im Frühjahr 2021 als IAB-Forschungsbericht 3/2021 veröffentlicht. Der Abschlussbericht erschien im April 2024.
  • Weitere empirische Befunde des IAB zum Teilhabechancengesetz werden in der Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im IAB-Forum veröffentlicht.
[Aus: Information der Herausgebenden]

Wo bekommen Sie den Text?

Bundesagentur für Arbeit
Zentraler Statistik-Service
https://statistik.arbeitsagentur.de/

Referenznummer:

R/NV9338

Informationsstand: 09.05.2025