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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag Forschungsergebnis
Titel der Veröffentlichung: Corona und der Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Quelle:

Arbeitsmarkt aktuell, 2021, (05, Dezember), Berlin: Eigenverlag

Jahr:

2021

Der Text ist von:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Der Text steht in der Zeitschrift:
Arbeitsmarkt aktuell, (05, Dezember)

Den Text gibt es seit:
2021

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Zusammenfassung:

  • Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen hat im Pandemiejahr 2020 stark zugenommen. Der Anstieg der Arbeitslosenquote verlief schneller und stärker als während der letzten Arbeitsmarktkrise 2008/2009.
  • Dies ist besorgniserregend, da es für schwerbehinderte Menschen deutlich schwerer ist, einen neuen Job zu finden. Trotz durchschnittlich besserer Qualifizierung sind sie länger arbeitslos, als andere.
  • Allerdings hat sich die Dauer der Arbeitslosigkeit in 2020 im Vergleich zu 2019 etwas verkürzt, sowohl bei den schwerbehinderten Arbeitslosen als auch allgemein. Bei beiden Gruppen erfolgte die Vermittlung in Beschäftigung im Krisenjahr schneller, als vor der Krise.
  • Laut einer Sonderauswertung von Daten der Statistik der BA für den DGB hat insbesondere die Nachfrage im Dienstleistungsbereich/Handel und im Gesundheitssektor die Vermittlung schwerbehinderter Arbeitsloser in Beschäftigung angekurbelt.
  • Allerdings zeigt die dauerhaft überdurchschnittliche Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen, dass diese am Arbeitsmarkt immer noch stark benachteiligt sind. In 2009 - dem Jahr der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Deutschland - betrug der Abstand zwischen den beiden Arbeitslosenquoten 4,1 Prozentpunkte, 2020 dagegen 4,5 Prozentpunkte.
  • Der DGB fordert wirksamere Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt. Der DGB schlägt unter anderem ein Arbeitsmarktprogramm zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise, die Erhöhung der Beiträge zur Ausgleichsabgabe sowie eine bessere Betreuung bei Langzeitarbeitslosigkeit vor.
  • Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung für die Legislatur 2021 bis 2025 greift die Vorschläge des DGB zum Teil auf. Die geplante vierte Staffel in der Ausgleichsabgabe, die Verbesserungen beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sowie die bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Jobcenter sind äußerst begrüßenswert.

Wo bekommen Sie den Text?

Newsletter arbeitsmarkt aktuell
https://www.dgb.de

Referenznummer:

R/ZA0095/0017

Informationsstand: 18.02.2025