Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gemäß § 154 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (
SGB IX) im Bund und in den Ländern (bitte getrennt nach Bundesländern aufschlüsseln) in den letzten zehn Jahren erfüllt, und wie unterstützt sie die Länder
ggf. bei der Umsetzung dieser Pflicht vor dem Hintergrund der
UN-Behindertenrechtskonvention?
Daten zu den beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern werden von der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach § 163 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (
SGB IX) erhoben und veröffentlicht, einschließlich der Erfüllungsquote der letzten zehn Jahre. Auf das Tabellenblatt 1.5 der Publikation „Schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung (Anzeigeverfahren
SGB IX)“, die jährlich für die Bundesrepublik Deutschland und getrennt nach Bundesländern erscheint, wird verwiesen. Die aktuelle Publikation für das Berichtsjahr 2022 ist auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.
Der Bundesagentur für Arbeit, den Rehabilitationsträgern und den Integrations-/Inklusionsämtern der Länder steht bundesweit ein breites Spektrum an Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitgeber zur Verfügung. Hierzu gehören zum Beispiel Lohnkostenzuschüsse, die Finanzierung einer befristeten Probebeschäftigung oder Zuschüsse für eine behinderungsgerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen. Das Beratungsangebot der einzelnen Leistungsträger wurde zum 1. Januar 2022 in allen Bundesländern um „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (
EAA) ergänzt. Die Fachberatungskräfte der
EAA beraten Unternehmen bundesweit unabhängig und trägerübergreifend in allen Fragen der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen und unterstützen bei Bedarf auch ganz konkret bei der Beantragung von Förderleistungen (siehe § 185a
SGB IX).
Die
EAA entlasten damit besonders kleine und mittlere Unternehmen von bürokratischem Aufwand und erleichtern den Arbeitgebern so die Erfüllung ihrer Beschäftigungspflicht. Zur Finanzierung der
EAA verzichtet der Bund dauerhaft zugunsten der Integrations-/Inklusionsämter der Länder auf zwei Prozentpunkte des ihm zustehenden Anteils an der Ausgleichsabgabe.
Der Link zur Online-Publikation führt zum gesamten parlamentarischen Vorgang beim Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP), welches öffentlich zugängliche Materialien des Deutschen Bundestages und des Bundesrates zur Verfügung stellt; darunter Plenardebatten, Gesetzentwürfe, Anträge, Anfragen und Berichte.