- 30.01.2020 BT-Drucksache 19/16944 (Kleine Anfrage Fraktion der FDP)
- 17.02.2020 BT-Drucksache 19/17216 (Antwort Bundesregierung)
Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich in einer Kleinen Anfrage (Drucksache 19/16944) nach der Entwicklung der Situation von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt erkundigt. In ihrer Antwort (Drucksache 19/17216) bezieht sich die Bundesregierung auf Zahlen bis 2017, da eine Auswertung für das Jahr 2018 bis Februar 2020 nicht vorlag.
Die Zahl der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber*innen in Deutschland belief sich im Jahr 2017 auf insgesamt rund 164.000. Rund 99.000 davon haben die Ausgleichsabgabe bezahlt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor. Die sogenannte Ausgleichsabgabe müssen Unternehmen zahlen, wenn sie die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen nicht erfüllen und dies bis zum 31. März des Folgejahres an die Bundesagentur für Arbeit melden.
Die Auswertung der bis 2017 vorhandenen Statistik seit 2010 zeigt eine stetig ansteigende Anzahl von Arbeitgeber*innen, die trotz Fachkräftemangel keine Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen. Rund 42.000 Betriebe haben die Beschäftigungsquote 2017 mit null Prozent erfüllt, wie die Bundesregierung ausführt. Während Daten etwa zur Beschäftigungspflicht für das Anzeigejahr 2018 der Bundesregierung noch nicht vorlagen, brachte der Vorgang in anderen Bereichen konkrete Angaben: So wurden im Jahr 2018 insgesamt 33 Modellprojekte aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert.
Der Link zur Online-Publikation führt zum gesamten parlamentarischen Vorgang beim Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP), welches öffentlich zugängliche Materialien des Deutschen Bundestages und des Bundesrates zur Verfügung stellt; darunter Plenardebatten, Gesetzentwürfe, Anträge, Anfragen und Berichte.