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Dokumentart(en): Graue Literatur Drucksache Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Evaluation der Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Bibliographische Angaben

Obertitel:

Vorgang - Schriftliche Frage

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Deutscher Bundestag

Quelle:

Berlin: Heenemann, 2024, ISSN: 0722-8333

Jahr:

2024

Der Text ist von:
Deutscher Bundestag

Der Text ist in diesem Verlag erschienen:
Heenemann

Den Text gibt es seit:
2024

Online-Publikation anzeigen (zum gesamten Vorgang, Permalink-ID: 317744)

Inhaltliche Angaben

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Betrifft folgende Drucksache:

  • 08.11.2024 BT-Drucksache 20/13684 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort, Nr. 91)

Aus dem Inhalt:

Schriftliche Frage des Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU/CSU):

Wie evaluiert die Bundesregierung die Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gemäß § 154 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), und welchen Handlungsbedarf sieht sie gegebenenfalls?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 6. November 2024:

Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen fortlaufend durch Auswertung der jährlich erscheinenden Statistik der Bundesagentur für Arbeit „Schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung (Anzeigeverfahren SGB IX)“. Demnach hat sich die Beschäftigungssituation der schwerbehinderten Menschen in den vergangenen Jahren stetig verbessert: Im Jahr 2022 waren bei den beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern 1.118.070 schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen beschäftigt. Das ist ein Zuwachs um rund 56 Prozent gegenüber dem Jahr 2002 (716.057), in dem das heutige System der gestaffelten Ausgleichsabgabe eingeführt wurde. Die Zahl der bei nicht beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern mit weniger als 20 Arbeitsplätzen beschäftigten schwerbehinderten Menschen wird nur alle fünf Jahre erhoben. Sie lag im Jahr 2020 bei rund 223.400 gegenüber rund 167.700 im Jahr 2015.

Mit einer Zahl von insgesamt über 1,34 Mio. waren damit im Jahr 2022 so viele schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen beschäftigt wie noch nie. Diese Entwicklung zeigt, dass das System aus Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe wirkt. Gleichwohl haben im Jahr 2022 46.231 beschäftigungspflichtige Arbeitgeber keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigt (sogenannte „Nullbeschäftiger“). Die absolute Zahl dieser Arbeitgeber steigt seit Jahren an (2021: 45.318), weil auch die Gesamtzahl der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber stetig steigt. Prozentual lag der Anteil der „Nullbeschäftiger“ in den letzten 10 Jahren jedoch konstant bei rund 26 Prozent. Im Jahr 2022 lag dieser Wert bei 25,9 Prozent (wie im Vorjahr).

Die langjährige Stagnation bei den Nullbeschäftigern zeigt, dass es richtig war, die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber und die vierte Stufe bei der Ausgleichsabgabe einzuführen.

Anmerkung der Redaktion:

Der Link zur Online-Publikation führt zum gesamten parlamentarischen Vorgang beim Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP), welches öffentlich zugängliche Materialien des Deutschen Bundestages und des Bundesrates zur Verfügung stellt; darunter Plenardebatten, Gesetzentwürfe, Anträge, Anfragen und Berichte.

Wo bekommen Sie den Text?

Deutscher Bundestag
DIP - Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien
https://dip.bundestag.de/

Weitere Informationen zur Veröffentlichung

Referenznummer:

BTDRS317744

Informationsstand: 17.01.2025