Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (
BMBF) hat die gesetzliche Aufgabe, Entwicklungen in der beruflichen Bildung zu beobachten und zum 1. April jeden Jahres der Bundesregierung hierüber einen Bericht (Berufsbildungsbericht) vorzulegen ( § 86
BBiG).
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (
BIBB) ist verpflichtet, an der Vorbereitung des Berufsbildungsberichts mitzuwirken ( § 90 Absätze 1, 1a). Im Frühjahr 2008 hat das
BMBF beschlossen, den Berufsbildungsbericht zu reformieren und neu zu strukturieren. Bei der Neustrukturierung wurde die Empfehlung des Hauptausschusses des
BIBB berücksichtigt, den Berufsbildungsbericht in einen politischen Teil, der von der Bundesregierung beraten und beschlossen wird, und einen nicht politischen Teil, für den das
BIBB verantwortlich zeichnet, zu gliedern.
Erstmals mit dem Berufsbildungsbericht 2009 des
BMBF bringt das
BIBB eigenverantwortlich den vorliegenden "Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2009 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung" heraus.
Der Datenreport zum Berufsbildungsbericht stellt die zentrale Informationsquelle und Datengrundlage für den Berufsbildungsbericht des
BMBF dar. Die Erstellung und Herausgabe des Datenreports wird vom
BMBF finanziell gefördert.
Der Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2009 besteht aus vier Kapiteln: In den ersten beiden Kapiteln werden zentrale Indikatoren zur beruflichen Ausbildung ( Kapitel A) und zur beruflichen Weiterbildung (Kapitel B) dargestellt und Entwicklungen im Zeitverlauf abgebildet. Darüber hinaus werden jeweils unterschiedliche Schwerpunktthemen behandelt. Thema des Berichtes 2009 sind "Ausbildungsbausteine" (Kapitel C). Entwicklungen in der europäischen und internationalen Zusammenarbeit in der Berufsbildung sind Gegenstand von Kapitel D.
[Aus: Information des Herausgebers]