22.04.2022 | Beschäftigungsquote von über 6 % in Verwaltung, Kraftfahrzeug- und Bergbau
BA veröffentlicht Statistik für 2020
Einmal jährlich müssen beschäftigungspflichtige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Erfüllung ihrer Beschäftigungspflicht nachweisen. Auf Grundlage dieser Daten veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) die jährliche Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen.
Die Statistik wird jährlich mit einer 15-monatigen Wartezeit veröffentlicht. Sie liefert Informationen über die Anzahl der anzeigepflichtigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen und weiteren arbeitgeberbezogenen Merkmalen, wie die Anzahl der Pflichtarbeitsplätze (besetzt, unbesetzt) und die Ist-Quote. Daneben liefert sie Informationen über die Anzahl der schwerbehinderten, gleichgestellten und sonstig anrechnungsfähigen Personen in Beschäftigung, die bei diesen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern beschäftigt sind. Eine Aufteilung nach weiteren Merkmalen, wie zum Beispiel den Größenklassen, der Anzahl der Arbeitsplätze, den Wirtschaftszweigen und den Bundesländern ist zudem möglich.
Bei REHADAT-Statistik finden Sie die wichtigsten Ergebnisse auf einen Blick: Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen | REHADAT-Statistik