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Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) (03.01.2022)

Dritter Teilhabeverfahrensbericht veröffentlicht

BAR 3. Teilhabeverfahrensbericht

Der Teilhabeverfahrensbericht wurde mit Inkrafttreten des Teil 1 des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2018 eingeführt und erscheint jährlich seit 2019 (gemäß § 41 SGB IX).

Ziel des Berichts ist es, mehr Transparenz zur Leistungsfähigkeit des Reha-Systems herzustellen und neue Möglichkeiten der Evaluation und Steuerung zu eröffnen.

Im dritten Teilhabeverfahrensbericht werden erstmals die Daten zu ausgewählten Sachverhalten aus zwei Berichtsjahren (2019 und 2020) mittels Zeitreihenanalyse verglichen.

Alle drei Teilhabeverfahrensberichte | REHADAT-Literatur