25.08.2021 | Neue Pflichtfelder im nächsten Anzeigeverfahren
Schnittstellenbeschreibung 2021 veröffentlicht
IW-Elan hat die Schnittstellenbeschreibung 2021 für den Import von Daten aus Personalsoftware veröffentlicht.
Wichtige Änderungen sind in diesem Jahr die Anpassungen der optionalen b-Datei: sie wird um Angaben zum/r Ersteller/in der Anzeige und zum/r Verantwortlichen für die Anzeige ergänzt. Diese Angaben werden von der Bundesagentur für Arbeit erhoben, um den postalischen Versandbeleg, der die elektronische Anzeige bisher begleiten musste, zu ersetzen.
Obwohl die Angaben beim Import optional sind, empfehlen wir Personalsoftwarefirmen dringend, den Export der gewünschten Daten zu ermöglichen. Denn es handelt sich dabei z. T. um Pflichtangaben in IW-Elan. Sollten diese Felder beim Import nicht gefüllt werden, müssen sie manuell nachgepflegt werden. Ansonsten ist keine Abgabe der Schwerbehindertenanzeige mit IW-Elan möglich.
Zur Schnittstellenbeschreibung 2021: www.iw-elan.de/service/import