Teilhabeberatung gesichert (09.07.2021)
BMAS veröffentlicht Verordnung zur Weiterführung

Bei REHADAT-Recht finden Sie bereits jetzt die Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), die ab dem 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Die Verordnung bringt den Teilhabeberatungsstellen Planungssicherheit und regelt z. B. ihre Finanzierung, Unabhängigkeit und Antragsberechtigung.
Die EUTB beraten Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige rund um die Themen Rehabilitation und Teilhabe – unabhängig, unentgeltlich und bundesweit. Sie unterstützen insbesondere im Vorfeld und bei der Beantragung von Leistungen.
Hier geht es zur Verordnung: www.rehadat-recht.de
Bei REHADAT finden Sie aktuell 750 Beratungsstellen in Deutschland sowie weitere Informationen zum Thema: www.rehadat-adressen.de