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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Kostenübernahme für Inkontinenz-Hilfsmittel

Rechtlicher Anspruch auf individuelle Versorgung durch die Kranken und Pflegekassen

Bibliographische Angaben

Autor/in:

Benthien, Franziska

Herausgeber/in:

Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK)

Quelle:

Leben und Weg, 2010, 49. Jahrgang (Ausgabe 6), Seite 24-25, Krautheim/Jagst: Eigenverlag, ISSN: 0724-3820

Jahr:

2010

Der Text ist von:
Benthien, Franziska

Der Text steht in der Zeitschrift:
Leben und Weg, 49. Jahrgang (Ausgabe 6), Seite 24-25

Den Text gibt es seit:
2010

Inhaltliche Angaben

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Inkontinenzhilfsmittel für Demenzkranke werden vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt. Damit die Krankenkasse die Kosten einer Inkontinenz übernehmen kann, ist eine schriftliche Verordnung (Rezept) des Arztes notwendig. Aus der Verordnung muss hervorgehen, dass die Inkontinenzhilfe im Rahmen der Behandlung einer Erkrankung notwendig ist, denn Inkontinenz selbst wird nicht als Erkrankung angesehen.

Die Autorin benennt außerdem Urteile und Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Finanzierung von Hilfsmitteln für an Inkontinenz erkrankte Menschen.

Dabei werden Urteile des Bundessozialgerichts vom 7. 3.1990 (Aktenzeichen: 3 RK 15/89 und 3 RK 17/88), vom 13.5.1982 (Aktenzeichen: 8 RK 8/81) und vom 7.3.1990 (Aktenzeichen: 3 RK 15/88) ebenso angesprochen wie die Vorgehensweise, der man als Empfänger von Leistungen folgen sollte, um möglichst viel von den Krankenkassen und Pflegekassen bezahlt zu bekommen.

Wo bekommen Sie den Text?

Leben & Weg - Magazin für selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Körperbehinderung
https://www.bsk-ev.org/service/publikationen

Weitere Informationen zur Veröffentlichung

Referenznummer:

R/ZS0065/8547

Informationsstand: 27.01.2011