In Deutschland werden derzeit etwa 75 Prozent der Inkontinenz-Patienten zu Hause und 25 Prozent in Heimen versorgt. Insofern haben Versorgungs-Sets zur Katheterisierung in der ambulanten Pflege wesentliche Bedeutung erlangt.
Die Sets bestehen laut RKI-Richtlinien aus einem sterilen Einschlagtuch, einem geschlitzten Lochtuch, Tupfer, Kompressen, Pinzetten und einem Urinauffangbehältnis. Durch die Systematik ihres Aufbaus sind sie einfach und sicher zu handhaben.
Die einfache und sichere Handhabung ist wichtig, um eine angenehme Anwendung und ausreichende Hygiene zu ermöglichen und damit weitere Probleme wie Sekundärinfektionen, Medikamenteninteraktionen, Allergien oder gar Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden. Diese würden weitere Kosten für das gesamte Gesundheitssystem bedeuten. Die Autorin ist der Ansicht, dass sich mithilfe der standardisierten Versorgungs-Sets solche Kosten stark senken oder komplett vermeiden lassen.
Aus diesem Grund plädiert sie auch für eine Kostenübernahme für die Sets, die heutzutage durch die Krankenkassen oft abgelehnt wird. Die Versicherungen argumentieren mit zu hohen Kosten für die Sets, ohne jedoch die Gesamtkosten im Falle der oben genannten potenziellen Probleme zu bedenken.
Ob und in welcher Höhe die gesetzlichen Krankenkassen (
GKV) die Kosten für ein Versorgungs-Set übernehmen, ist abhängig von der Produktkategorie, der Zumutbarkeit der Versorgung, den vertraglichen Modalitäten der jeweiligen Vertragspartner sowie der Rechtsauffassung der Kostenträger. Für ableitende Inkontinenz-Hilfen gibt es seit 1. Januar 2007 bundeseinheitliche Festbeträge. Zu beachten ist bei der Verordnung, dass sie nach § 84
SGB V nicht mit in das Arznei- und Heilmittelbudget der Ärzte einfließen.